Asyl-Behörde trennt Paar: Vor der Geburt muss er gehen

Dublin gilt doch. Der werdende Vater Hamid soll nach Griechenland abgeschoben werden

Pascal Ritter
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Das Bundesverwaltungsgericht zweifelt an ihrer Beziehung: Hamid und Panteha auf dem Balkon ihrer Wohnung. Foto: Mario Heller

Das Bundesverwaltungsgericht zweifelt an ihrer Beziehung: Hamid und Panteha auf dem Balkon ihrer Wohnung. Foto: Mario Heller

Schweiz am Wochenende

Hamid und Panteha erwarten ein Kind. Es soll ein Bub werden und im Januar zur Welt kommen. Und es soll eine Familie haben, wie jedes Kind. «Mein Kind hat ein Recht, mit einem Vater aufzuwachsen», sagt Hamid. Die Asylbehörde sieht das anders. Hamid ist Asylbewerber aus dem Iran. Ihm droht noch vor dem Geburtstermin seines Kindes die Ausschaffung. Der 30-Jährige muss nach Griechenland zurück.
Dort hatte er auf seiner Flucht aus dem Iran, wo er als Christ verfolgt worden war, im Frühjahr 2014 Station gemacht. Im April des gleichen Jahres beantragte er in der Schweiz Asyl.
Als ein Jahr später Hamids Asyl-Entscheid in der Post lag, war sein Leben längst ein anderes. In der Zwischenzeit hatte er Panteha kennen gelernt und sich verliebt. Die beiden sprechen nicht nur die gleiche Sprache, sondern teilen auch das gleiche Schicksal. Die 24-Jährige ist mit ihrer Mutter aus dem Iran geflüchtet, nachdem diese im Zuge der «grünen Revolution», den Protesten nach den iranischen Präsidentschaftswahlen 2009, verfolgt worden war. Panteha wurde als Flüchtling vorläufig aufgenommen. Sie kam mit dem Flugzeug und war nie in Griechenland.
Dorthin soll Hamid nun aber zurück. Das steht im Brief des Staatssekretariats für Migration (SEM). Asylgesuch abgelehnt. Begründung: Griechenland gewährt Hamid Asyl und ist bereit, ihn zurückzunehmen. Doch die Schweizer Asylbehörde konnte ja nicht wissen, dass sich sein Leben inzwischen geändert hat, dass er nun eine Frau hat und Vater wird, denkt Hamid. Und in der Zwischenzeit hat sich auch Europa verändert. Mit ihrem Marsch auf den Autobahnen und über die Grenzen haben die Flüchtlinge das europäische Migrationsregime erschüttert.
Europa diskutiert darüber, wie man Italien und Griechenland entlasten kann. Dublin, das Abkommen, das vorsieht, dass Flüchtlinge in dem Land Asyl beantragen müssen, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben, scheint ausser Kraft. In dieser Situation einen werdenden Vater von seiner schwangeren Frau zu trennen, das kann niemand wollen, würde man denken.
Und da gab es den Fall des Mannes mit den Initialen M. S. Dieser Mann, ein Afghane, war wie Hamid über Griechenland geflohen. Nicht in die Schweiz, sondern nach Belgien. M. S. wurde als Dublin-Fall nach Griechenland gebracht und dort in einem Gefängnis misshandelt. Daraufhin klagte er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Griechenland und Belgien. Und er bekam Recht.
Aufgrund dieses Urteils änderte auch die Schweiz ihre Asylpraxis. «Da für Griechenland die Annahme systemischer Mängel beim Zugang zum Asylverfahren gilt, können in der Regel keine Dublin-Verfahren durchgeführt werden», lautet die offizielle Praxis der Schweizer Asylbehörde. Das heisst: Ein Asyl-Verfahren in Griechenland ist noch kein Abschiebungsgrund.
Hamid nimmt sich einen Anwalt und rekurriert gegen den Entscheid. Er hofft auch auf Rücksicht auf seine Familie. «Ich kann schon zurück nach Griechenland und dort auf der Strasse leben. Das habe ich schon einmal getan. Aber doch nicht mit meiner Familie.» Hamids Anwalt, Reza Shahrdar, ersucht die Behörden darum, ihn in das Verfahren von Panteha aufzunehmen, damit die Familie zusammen ist und er bleiben kann.
Am vergangenen Freitagabend erhält Hamids Anwalt eine Expresssendung. Es ist der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Hamids Einsprache wurde abgelehnt. Das Gericht stützt den Entscheid der Asylbehörde. Hamid ist traurig und wütend. «Wie kann es sein, dass ich zurückmuss, wenn all die anderen bleiben können?»
Einen Grund gibt es keinen. Aber einen Juristentrick. Weil Hamid nicht nur in Griechenland registriert wurde, sondern einen positiven Asylentscheid bekam, steht für das Bundesverwaltungsgericht fest, dass Griechenland in Hamids Fall seine Pflicht erfüllt. Hamid ist einer von wenigen Fällen, für die der Griechenland-Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht gelten soll. Hamid wird nicht nach Dublin-Kriterien, sondern im Rahmen eines bilateralen Rückübernahmeabkommens zwischen der Schweiz und Griechenland zurückgeschickt. Dieses Jahr hat der Bund in 18 Fällen solche Anfragen an Griechenland gestellt. Wie viele Personen betroffen sind und in wie vielen Fällen die Schweiz eine Zustimmung erhalten hat, lässt sich nicht mehr eruieren, sagt SEM-Sprecher Martin Reichlin.
Hamids Anwalt Shahrdar kritisiert den Entscheid scharf. «Griechenland stellt wegen des Drucks der europäischen Länder im Schnellverfahren pro forma Asylentscheide aus. Als anerkannter Flüchtling erwartet ihn aber kein anderes Schicksal als das eines Gesuchstellers: Hunger und Elend.»
Und was ist mit der Familie, die auseinandergerissen wird? Laut Asylgesetz muss die Einheit der Familie gewahrt bleiben. Das soll nicht für Hamid und Panteha gelten. Asylbehörde und Bundesverwaltungsgericht zweifeln an der Beständigkeit der noch jungen Beziehung. Es empfiehlt Panteha, einen Familiennachzug zu beantragen. Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge wie Panteha können drei Jahre nach Erhalt ihres Aufenthaltsstatus ihre Familie nachziehen. Obwohl Panteha seit 2011 hier ist, kam der Entscheid erst letztes Jahr. Hamid in die Schweiz holen kann sie also erst 2017. Das Kind kommt im Januar. Solange es noch nicht geboren ist, hat es auch keine Rechte, die man einklagen könnte.
Hamid rechnet nun jeden Tag mit seiner Ausschaffung. Was ihn in Griechenland erwartet, ist ungewiss. Wenn er Glück hat, bekommt er einen Pass und kann für die Geburt seines Kindes einreisen oder er findet sonst einen Weg zurück. Wenn er Pech hat, kommt sein Bub ohne ihn zur Welt.
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