FDP Bezirk Brugg
Zur Riniker Gemeindeversammlung vom 28. November 2017

Meinrad Vetter
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Die FDP Riniken hat an ihrem traditionellen Tanneggstamm die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 28. November 2017 besprochen. Zu Diskussionen Anlass gaben insbesondere der Nachtragskredit von Fr. 60‘000.00 für die Revision der Nutzungsplanung / Bau- und Nutzungsordnung sowie die mit dem Budget vorgeschlagene Steuererhöhung von 7 %.

Es wurde daran erinnert, dass an der Wintergemeindeversammlung 2013 der Verpflichtungskredit von Fr. 180‘000.00 für die Nutzungsplanung / Bau- und Nutzungsordnung nur hauchdünn genehmigt wurde. Die damaligen Skeptiker lagen leider richtig: Aufgrund des noch nicht genehmigten kantonalen Richtplans durch den Bund und den vielen offenen Fragen rund um die Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes bestehen immer noch viele Rechtsunsicherheiten. Die widersprüchlichen und unverbindlichen Aussagen der zuständigen Personen im Baudepartement erschwerte die Arbeit des Gemeinderats, der Planungskommission und des Planungsbüros zusätzlich. Die derzeitig prognostizierte Kostenüberschreitung von 33 % erstaunt daher wenig. Falls der Gemeinderat vom Baudepartement bis zur Gemeindeversammlung keine eindeutigen Signale erhält, wie die Gemeinde Riniken die umstrittensten Punkte in der Nutzungsplanung umsetzen kann, ist das Projekt zu sistieren, bis entsprechende Rechtssicherheit herrscht. Ansonsten droht ein „Fass ohne Boden“. Der Nachtragskredit müsste in diesem Fall abgelehnt werden.

Die Riniker Freisinnigen teilen die Auffassung des Gemeinderats, dass es um die Finanzen in Riniken nicht gut bestellt ist und entsprechender Handlungsbedarf besteht, insbesondere auf der Einnahmeseite. Mit einer beantragten Steuererhöhung von 7 % wird die Attraktivität von Riniken jedoch nicht gesteigert. Im Gegenteil werden potentielle gute Steuerzahler abgeschreckt nach Riniken zu ziehen. Der Gemeinderat müsste vielmehr aufzeigen, mit welchen Massnahmen die Attraktivität von Riniken gesteigert bzw. die finanzielle Situation in den nächsten Jahren verbessert werden könnten. Diesbezüglich darf es keine Denkverbote geben, wie bspw. die Einforderung einer angemessenen finanziellen Entschädigung für den geplanten Bohrturm oder eine mögliche Fusion mit der Stadt Brugg.