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Vereinsmeldung
Zur Einwohnerratssitzung vom 10. Dezember 2013:
Der grosse Brocken der Einwohnerratssitzung, die Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung, kann so nicht abgesegnet werden. Die § 32 Ensembleschutz und § 40 Inventarliste nimmt sich die GLP besonders zur Brust. Die Ensembleschutzzonen und die ergänzende Inventarliste umfassen mehrheitlich Einfamilien- und Reihenhäuser aus der Nachkriegszeit, z.T. aus den frühen 60er-Jahren, deren Baukosten für ein mittelständisches Einkommen gerechnet waren, kurz: nicht für die Ewigkeit bestimmt. Mit vorliegender BNO wird es den Eigentümern massiv erschwert, modernen Wohnstandard zu realisieren. Um diese Zwangsjacke zu sprengen, bedarf es kostspieliger juristischer Hilfe; zusätzlich schreckt das neue Gebührenreglement (§4 und §5), das besondere Abklärungen und Wiedererwägungsgesuche nach Aufwand verrechnet, ab. Die geplanten Schutzzonen (inkl. Denkmalschutz) schliessen bereits über 10% der Bauten ein. Wohl eine Minderheit, die aber in unserer Demokratie politische Solidarität verdient. Daher soll der § 32 abgespeckt und der §40 ersatzlos gestrichen werden. Letzterer leistet einer ausufernden und willkürlichen Praxis der Behörden Vorschub, da er nur informativen Charakter hat und damit völlig überflüssig ist; oder die Stadt nähme via der angekündigten Beratung ungesetzlich Einfluss auf inventarisierte Bauten. Der GLP sind verdichtetes und zeitgemässes Bauen wichtiger als der Erhalt von fragwürdiger Bausubstanz. Darum soll das Gebiet Hahnrain alias Kriesi-Areal von der WG3-Zone in die K5-Zone eingeteilt werden, entsprechend der Zonenordnung vor 1993. Dies als wichtiger Beitrag zur Entwicklung im Gebiet Stadtturmstrasse und Bahnhof West. Auch anderen Abschnitten der BNO steht die GLP kritisch gegenüber. (IW)