Fraktion SVP Wettingen
Fraktionsbericht SVP: «Die Botschaft hör‘ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube»

Martin Fricker
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In der zweiten Novembersitzung 2020 beglückt der Gemeinderat den Wettinger Einwohnerrat mit der Totalrevision der Gemeindeordnung und des Geschäftsreglements des Einwohnerrates.

Hinter dem etwas technisch-sperrig klingenden Begriff «Gemeindeordnung» verbirgt sich etwas Wichtiges: Es geht hier nämlich um nichts weniger als um die Verfassung oder das Grundgesetz unserer Gemeinde. Das Geschäftsreglement des Einwohnerrates ist ebenfalls wichtig, und zwar für das Funktionieren des Wettinger Parlaments im Spannungsfeld zwischen Verwaltung, Gemeinderat und dem Volk als höchster Instanz.

Nach 17 Jahren, so befand der Gemeinderat, sei es an der Zeit, die Gemeindeordnung auf den neusten Stand zu bringen. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden. Gleichzeitig wollte der Gemeinderat mit der Totalrevision auch die Position des Einwohnerrats stärken. So jedenfalls verkündete er es allenthalben.

Auch die SVP-Fraktion hörte diese Botschaft, doch ihr fehlte (um mit Goethes Dr. Faust zu sprechen) etwas der Glaube an die Worte unseres Gemeinderats. Darum brachte sich die Fraktion SVP schon in der Erarbeitungsphase der neuen Gemeindeordnung kritisch ein und analysierte auch die nun vorliegende Version akribisch.

Und siehe da: Mit der Stärkung des Einwohnerrats ist es nicht so weit her, wie der Gemeinderat uns glauben machen will. So soll der Einwohnerrat in Zukunft weder bei der Stellenplanung in der Verwaltung (mithin einer der wichtigsten Hebel gegen das stetige Ausgabenwachstum) noch bei der Ernennung von Verwaltungsräten in Aktiengesellschaften der Gemeinde etwas zu sagen haben.

Den Vogel schoss der Gemeinderat aber mit seiner ursprünglichen Idee ab, dem Volk das Recht zu entziehen, in Zukunft über den Steuerfuss Wettingens zu entscheiden. Eine krasse Form von Demokratieabbau – und dies notabene in dem Jahr, in dem der Gemeinderat vom Volk in Sachen Steuerfusserhöhung die rote Karte gezeigt bekam.

Die SVP-Fraktion wird dem Einwohnerrat einige wohlbegründete Anpassungen an den vorliegenden Versionen von Gemeindeordnung und Geschäftsreglement beantragen. Damit sollen beide Totalrevisionen eine echte Stärkung von Einwohnerrat und Volk bewirken.