Bundesgericht
Keine Gnade für Genfer Klimaaktivisten: Sachbeschädigung ist nicht mit «achtenswerten Gründen» zu rechtfertigen Das Bundesgericht verneint die Strafmilderung für einen Klimaaktivsten, der Handabdrücke auf eine Bankfassade malte. Hinter Klimaprotesten stecke zwar ein «ehrbares Anliegen», nicht jedoch, wenn Sachen beschädigt oder Dritte verletzt würden, so das Gericht.