Betreibungen
KESB soll weiterhin über Handlungsfähigkeit von Vertragspartnern Auskunft geben Wer wissen will, ob sein Vertragspartner voll handlungsfähig ist, soll sich auch künftig nicht ans Betreibungsamt wenden können. Der Nationalrat hat beschlossen, dass Auskünfte wie bisher nur von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) erteilt werden.