Gemeinsames Stockwerkeigentum: Was muss in einem Verwaltungsvertrag festgehalten werden?
Nachdem wir das lange selber gemacht haben, möchten wir die Verwaltung unserer Stockwerkeigentumsgemeinschaft mit acht Wohneinheiten extern vergeben. Wie gehen wir vor? Was muss in einem Verwaltungsauftrag geregelt werden? Wie weit ist der Handlungsspielraum einer externen Verwaltung? Gibt gesetzliche Vorschriften?