Thurgau
Geistig Behinderte erhalten keine politischen Rechte Der Grosse Rat lehnt es ab, Personen mit umfassender Beistandschaft das Stimm- und Wahlrecht zu verleihen. Nach Ansicht der Mehrheit sind sie kognitiv nicht in der Lage, sich eine Meinung zu bilden. Auch der Regierungsrat empfiehlt Ablehnung, damit der Thurgau nicht vom Bundesrecht abweicht.