Trotz Todesdrohungen, Gewalt und übler Beschimpfungen: Aargauer Obergericht kippt Landesverweis für Sozialhilfebezüger
Ein Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg vors Obergericht weiterzuziehen, hat sich für einen 47-jährigen Sozialhilfebezüger ausgezahlt. Vor allem deshalb, da er jetzt in der Schweiz bleiben kann. Die Berufungsinstanz sah es als nicht verhältnismässig an, ihn in seine frühere Heimat im Kaukasus zurückzuschicken. Auch beim Strafmass fiel das Urteil günstiger aus.