Asyl
Aargau zahlte Flüchtlingen zu wenig Sozialhilfe: Jetzt können sie eine Nachzahlung beantragen Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, die in einer kantonalen oder kommunalen Asylunterkunft untergebracht waren, haben über Jahre zu wenig Sozialhilfe erhalten. Diese Praxis war widerrechtlich. Betroffene können ihre Ansprüche nun rückwirkend bis zum 1. Oktober 2015 geltend machen. Tun sie dies, erhöhen sich aber ihre Sozialhilfeschulden.