Waffengesetz
SP-Galladé will obligatorisches Schiessen abschaffen – Bundesrat lässt sie auflaufen Im Militärgesetz, Artikel 63, steht es klipp und klar: «Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten, die mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind», müssen ihre ausserdienstliche Schiesspflicht jährlich erfüllen.