Glück für den Nazifunker: Thurgauer Obergericht lässt Aussage des Hauptzeugen nicht zu
Er soll im April 2017 im Kreuzlinger Seeburgpark judenfeindliche Pamphlete an Jugendliche verteilt haben: Der Mann, der wegen seiner rassistischen Funksprüche als Nazifunker bekannt wurde, stand jetzt vor dem Thurgauer Obergericht. Die Oberrichter lassen jedoch die Aussage des Jugendlichen, der ihn am meisten belastet, nicht gelten.