Wynental
Die verbannten Frauenhelden und Frauenschänder von der Burg
Heute darf kein Schweizer über die Grenze gestellt werden, selbst wenn er zum Gesetzesbrecher wird. Wer es besonders bunt trieb, wurde früher mit dem Tod bestraft – oder verbannt. Drei Beispiele aus Zetzwil, Dürrenäsch und von einem Burger Brüderpaar.