Bundesgericht
Anzeige gegen Stoffel: Zürcher Steuerkommissär muss in Ausstand Der Zürcher Steuerkommissär, der Strafanzeige wegen Steuerbetrugs gegen den Bündner Immobilienunternehmer Remo Stoffel einreichte, muss in zwei Hinterziehungsverfahren in den Ausstand treten. Die hat das Bundesgericht entschieden und Stoffel teilweise Recht gegeben.