Kresimir Stanic
Stanic vom Sockel geholt

An fünf Schulen trat Kresimir Stanic bereits als reuiger Verkehrssünder auf. Ein sechster Auftritt wurde kurzfristig abgesagt, nachdem ein neuer Tempoexzess des Ex-FCZ-Stürmers bekannt wurde. Anfang Jahr wird sich der 24-Jährige vor Gericht für den Rückfall verantworten müssen. Dabei könnte die bedingte Strafe widerrufen werden.

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Stanic

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Limmattaler Zeitung

Andrea Trueb

Der Auftritt von Kresimir Stanic gestern Dienstagnachmittag im Schulhaus Käferholz hätte einer der Höhepunkte des interaktiven Präventionsprogramms «alkTalk» werden sollen. Als reuiger Verkehrssünder wäre der Ex-Profi-Fussballer den Oberstufenschülerinnen und -schülern zum Thema «Alkohol und Risiko» Rede und Antwort gestanden - wie er das bereits an anderen fünf Schulen in der Stadt Zürich gemacht hat.

Dass der heute 24-jährige Stanic etwas zu sagen hat zum Thema, ist unbestritten. Schliesslich donnerte er am 17. September 2006 mit 1,91 Promille Alkohol im Blut und stark überhöhter Geschwindigkeit in einen Findling - und hätte dabei fast sein Bein verloren (siehe Update). Sein Bekenntnis zur Reue und seine Wandlung zum Vorbild sind allerdings weniger glaubwürdig. So berichtete das Schweizer Fernsehen am Montagabend, dass der Ex-FCZ-Stürmer mit 132 statt 80 km/h geblitzt wurde - nur drei Tage, nachdem er wegen seines Verkehrsunfalls verurteilt worden war.

«Glaubwürdigkeit zurzeit gefährdet»

Während die Strassenopfer-Stiftung Road Cross gemäss «20minuten» Stanic schon früher als unzuverlässig einstufte und auf eine Zusammenarbeit verzichtete, hielt das Zürcher Schul- und Sportdepartement am Bild des geläuterten Menschen fest. «Wir haben nichts davon gewusst», sagte Marc Caprez, Sprecher des Schul- und Sportdepartements der Stadt Zürich, gestern gegenüber dieser Zeitung. Stanic habe den zweiten Vorfall gegenüber der zuständigen Stelle für Suchtprävention nicht erwähnt. Der aktuelle Anlass von gestern Nachmittag hat das Schul- und Sportdepartement dann kurzfristig abgesagt. «Seine Glaubwürdigkeit und auch seine Vorbildfunktion sind zurzeit gefährdet», begründete Caprez den Schritt. Die Workshops mit den Oberstufenschülern fänden aber wie geplant statt. Nur der Auftritt von Stanic zusammen mit Schulvorsteher Gerold Lauber sei gestrichen worden.

Ist die bedingte Strafe zu widerrufen?

«Es war ein schwerer Fehler aufgrund von Unachtsamkeit, ich habe fahrlässig gehandelt und es tut mir leid», sagte Stanic gegenüber «10 vor 10» zum neusten Vergehen. Er sei nach dem Gerichtsverfahren psychisch angeschlagen gewesen. Seine Glaubwürdigkeit sieht er aber nicht beeinträchtigt: «Ich habe aus den Fehlern gelernt und übe jetzt eine Vorbildfunktion aus.»

Unverbesserlich

Mit 1,91 Promille Alkohol im Blut und übersetzter Geschwindigkeit ist Kresimir Stanic am 17. September 2007 gegen 2.40 Uhr in Zürich in einen Findling gerast. Für seine Profi-Fussball-Karriere bedeutete der Selbstunfall das Ende, er hatte beinahe sein Bein verloren. Anfang 2009 wurde Stanic, der sich reuig zeigte, zu einer bedingten Strafe von 12 000 Franken und 1000 Franken Busse verurteilt. Nur drei Tage, nachdem das Bezirksgericht das milde Urteil gegen den Ex-FCZ-Stürmer verkündet hatte, wurde der heute 24-Jährige in einem Tunnel im Kanton Nidwalden mit 132 statt 80 km/h geblitzt. Für das jüngste Vergehen wird sich Stanic Anfang 2010 vor Bezirksgericht Zürich verantworten müssen. (ant)

Ob seine Glaubwürdigkeit auch vor den Richtern standhält, wird sich Anfang des nächsten Jahres zeigen. Dann muss sich Stanic für seinen erneuten Tempoexzess in einem Autobahntunnel im Kanton Nidwalden vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. «Aus prozessökonomischen Gründen hat der Kanton Zürich das Verfahren übernommen», sagt Staatsanwalt Jürg Boll. Der Raserspezialist ist verantwortlich für den Fall. Beim ersten Prozess Anfang 2009, den Selbstunfall betreffend, hatten Stanics Bekenntnis zur Reue und sein Engagement vor Zürcher Schulklassen dazu beigetragen, dass die Strafe vergleichsweise mild ausfiel. Ob sich das Gericht auch ein zweites Mal milde stimmen lässt, darf bezweifelt werden.

Konkret wird das Gericht einerseits eine Strafe fällen müssen für die neue Geschwindigkeitsüberschreitung. Andererseits muss das Gericht laut Boll auch prüfen, ob der bedingte Vollzug der Geldstrafe vom Raserunfall im September 2006 zu widerrufen ist. Würde die «bedingte Strafe» aufgehoben, müsste Stanic 12 000 Franken bezahlen.

Für das Schul- und Sportdepartement Zürich steht noch nicht fest, ob Stanic als Vorbild ausgedient hat. «Wir wollen zuerst mit Stanic über den Vorfall reden, dann sehen wir weiter», sagt Caprez.

Stanics Arbeitgeber FCZ weiss gemäss Mitteilung bereits seit Februar Bescheid über die erneute Geschwindigkeitsübertretung. Die grobe Verkehrsverletzung werde massiv verurteilt. Aufgrund seiner hervorragenden Arbeit auf der FCZ-Geschäftsstelle und in der FCZ-Nachwuchsabteilung trainiere Stanic das U15-Frauenteam jedoch weiterhin.