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Caster Semenya verliert vor dem Sportgericht in Lausanne. Die intersexuelle südafrikanische Athletin hatte gegen die Einführung eines Testosteron-Grenzwerts als Bedingung für einen Start in den Mittelstrecken-Wettbewerben der Frauen-Leichtathletik geklagt. Der Kommentar von Sportredaktor Rainer Sommerhalder.
Die Entscheidung der Lausanner Juristen offenbart vor allem eines: die Unfähigkeit, in dieser Angelegenheit ein gerechtes Urteil zu fällen. Gewiss, der Richterspruch des CAS ist nachvollziehbar. Semenya hat über 800 m durch ihren überhöhten Testosteronwert einen Wettbewerbsvorteil, der jedes Rennen für die restlichen Starterinnen unfair macht. Erhöhen sie selber den Level des Sexualhormons, verstossen sie gegen Doping-Bestimmungen.
Die Richter in Lausanne – zwei Männer und eine Frau – geben in ihrer Urteilsbegründung jedoch zu, dass ihr Verdikt für intersexuelle Athletinnen wie Semenya diskriminierend ist, weil sie Testosteron auf natürliche Weise produzieren. Aber sie gewichten die Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit einer Teilnahmeregelung für gewisse Wettbewerbe höher. Eine Abwägung, die ihnen offensichtlich unerhört schwerfiel. Der Termin des Urteilsspruchs wurde um einen Monat verschoben. Ein Richter – oder eine Richterin – war anderer Meinung.
Und in der Urteilsbegründung formulieren die CAS-Juristen ihre Zweifel mit einer kurios anmutenden Empfehlung gleich selber. Der internationale Leichtathletik-Verband solle sich überlegen, ob er die Einführung dieser Regelung nicht verschieben wolle. Das Sportgericht hat Bedenken betreffend der praktischen Anwendung, wissenschaftlich noch zu wenig erforschter Nebenwirkungen von Medikamenten zur Senkung des Teststosterons sowie fehlender Beweise des tatsächlichen Leistungsvorteils über einzelne Distanzen. Von einem abschliessenden Urteil in dieser Frage zu sprechen, wäre verwegen.
Doch wie geht es für Caster Semenya weiter? Ist die Karriere der südafrikanischen Ausnahmeathletin damit wirklich vorbei? Vielleicht sogar das Leben der 28-Jährigen zerstört, wie es fundamentale Kritiker der neuen Regelung behaupten.
Zuerst einmal hat Semenya eine ganze Palette an Möglichkeiten, wenn sie ihr Testosteron-Level nicht medikamentös senken will. Sie kann das Urteil ans Schweizer Bundesgericht weiterziehen. Sie kann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Sie kann auf die 5000-m-Distanz ausweichen oder sie kann weiter über 800 m starten und gegen die folgende Disqualifikation erneut vor dem CAS klagen. Mit Bezug auf dessen eigenen Zweifeln an der praktischen Umsetzung der Regeln.
Caster Semenya hat zwar vor Gericht verloren, geschlagen sind sie und die anderen intersexuellen Läuferinnen deswegen aber noch nicht.