Heirat
Das Comeback des Doppelnamens: Bahn frei für das Ehepaar «Blanc Meier Meier Blanc»

Trotz neuem Recht übernehmen die Frauen bei der Ehe in der Regel den Namen ihres Mannes. Jetzt will das Parlament den Doppelnamen wieder einführen. Und die nationalrätliche Rechtskommission bringt dabei eine neue Variante ins Spiel.

Kari Kälin
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Paare müssen sich vor der Hochzeit auf einen Familiennamen einigen.

Paare müssen sich vor der Hochzeit auf einen Familiennamen einigen.

Bild: Christian Beutler/Keystone

Es war eine Gesetzesänderung im Sinne der Gleichberechtigung. Seit 2013 nimmt die Ehefrau bei Heirat nicht mehr wie ganz selbstverständlich den Namen ihres Ehemannes an, sondern die Vermählten behalten grundsätzlich ihre Ledignamen.

Abgeschafft wurde im gleichen Atemzug der Doppelname. Dieser erlaubte es Frauen, ihren Ledignamen dem Namen des Gatten voranzustellen. Die Möglichkeit, den Namen der Frau als Familienname zu bestimmen, bestand grundsätzlich schon damals.

Drei Viertel der Frauen übernehmen den Namen des Manns

Paare können sich allerdings auch nach neuem Recht auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen – womit eine Person quasi einen Teil ihrer früheren Identität preisgibt. Das tun – Gleichstellung hin oder her – laut Zahlen des Bundesamtes für Statistik noch immer rund drei Viertel der Frauen. Sie übernehmen den Namen ihres Liebsten. Nur bei jeder 50. Heirat heisst der Gatte nachher zum Nachnamen gleich wie seine Frau.

Kaum war die Änderung des Namensrechts in Kraft getreten, schaffte es der Doppelname erneut auf die politische Agenda. Der frühere Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm hielt fest, der Ausschluss dieser Variante rufe bei vielen Paaren grosse Enttäuschung hervor. In einer parlamentarischen Initiative forderte er deren Wiedereinführung. Nathalie Blanc soll also Natalie Blanc Meier heissen dürfen, wenn sie Peter Meier ehelicht. Der Vorstoss stösst bei den Rechtskommissionen beider Räte auf Anklang.

Nach altem Recht durfte nur diejenige Person einen Doppelnamen tragen, deren Name nicht als Familienname bestimmt wurde. Die nationalrätliche Rechtskommission bringt jetzt eine neue Variante ins Spiel. Beide Ehegatten sollen Doppelnamen tragen und den Namen des Partners oder der Partnerin hinzufügen dürfen. Das entschied die Kommission mit 15 zu 1 Stimme bei 9 Enthaltungen, wie sie am vergangenen Freitag mitteilte.

Damit würde die Bahn frei für das Ehepaar Natalie Blanc Meier und Peter Meier Blanc. Die Kommission hat die Bundesverwaltung beauftragt, einen entsprechenden Vorentwurf auszuarbeiten.

Diskussionen zu den Kindern steht an

Kinder übernehmen nach geltendem Recht entweder den gemeinsamen Familiennamen oder einen der beiden Ledignamen ihrer Eltern. Die Frage, ob auch die Kinder Doppelnamen tragen können sollen, habe die Rechtskommission noch nicht vertieft geprüft, sagt Präsidentin Laurence Fehlmann Rielle. Die Genfer SP-Nationalrätin sagt, die Kommission werde diese Diskussionen noch führen.

Übrigens: Gänzlich unmöglich sind Doppelnamen mit den aktuellen Regeln nicht. Für den Alltagsgebrauch zugestanden wird der Allianzname mit Bindestrich, zum Beispiel Meier-Müller. Amtlich ist diese Variante jedoch nicht.