Christian Constantin, der Präsident des FC Sion, sorgt wieder einmal für Stirnrunzeln. Weil seine Kaderspieler eine Vereinbarung betreffend Kurzarbeit nicht unterschreiben, entliess er sie fristlos.
Christian Constantin, der Präsident des FC Sion, schafft es selbst in der grössten Krise des Fussballs, mit einem Paukenschlag alle Blicke ins Wallis zu lenken. Nachdem der Klubbesitzer seine Kaderspieler aufgefordert hatte, eine Vereinbarung betreffend Kurzarbeit zu unterschreiben, sich neun Profis dieser Aufforderung aber widersetzten, entliess er diese fristlos. Der von der Arbeitslosenversicherung vorgesehene Maximallohn hätte 12 500 Franken betragen.
Entlassen wurden Johan Djourou, Pajtim Kasami, Alex Song, Ermir Lenjani, Xavier Kouassi, Seydou Doumbia, Mickaël Facchinetti, Christian Zock und Birama Ndoye. Constantin begründete die Entlassung gegenüber dem «Blick»: «Wir sind unseres Einkommens beraubt. Es ist uns untersagt, ihre Arbeitsleistung anzunehmen, und es ist ihnen untersagt, ihre Leistung zu erbringen.»
Allerdings ist Constantin mit seiner Aktion vorgeprescht. Denn Kurzarbeit kann nach aktuellem Stand nur für Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsverträgen beantragt werden. Das ist bei Fussballspielern nicht der Fall. Deshalb hat die Swiss Football League nun beim Staatssekretariat für Wirtschaft den Antrag gestellt, auch Profis auf Kurzarbeit setzen zu dürfen.
Die Entlassungen könnten dem FC Sion ein gröberes Problem bescheren, falls die bis zum 30. April unterbrochene Meisterschaft doch noch zu Ende gespielt werden kann. Wo sollen die fehlenden Spieler alle herkommen?
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Constantin überhaupt das Recht hat, die benannten Spieler fristlos zu entlassen. Der Anwalt Martin Kaiser sagt: «Gemäss Gesetz und Rechtsprechung ist das nicht zulässig.» Für eine fristlose Kündigung braucht es namentlich eine schwere Verfehlung des Arbeitnehmers. «Das sehe ich hier nicht. Constantin versucht einzig, das wirtschaftliche Risiko des FC Sion als Arbeitgeber auf die Spieler abzuwälzen».
Kaiser verweist auf den Fall des Eishockeyspielers Gian-Marco Crameri, der von Servette-Genf aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Vereins wegen seines hohen Salärs fristlos entlassen worden war. Crameri hatte am Ende vor Bundesgericht Recht bekommen und eine Abfindung von rund 500 000 Franken erhalten.
Kaiser fügt an: «Wenn Constantin der Meinung ist, dass aufgrund der Umstände kein Lohn geschuldet ist, dann kann er mal nichts auszahlen. Wenn die Spieler den Lohn einklagen, müsste das Gericht entscheiden, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Risiko zu tragen hat. Beziehungsweise, ob Lohn geschuldet ist oder nicht.»