Auf den Video-Sequenzen lasse sich für die Mitglieder des Sportgerichts nicht mit aller Sicherheit festellen, dass Mondou im Halbfinalspiel der Playoff-Serie gegen Visp am 6. März mit dem Stock absichtlich gegen den Schlittschuh des Schiedsrichters geschlagen habe. Deshalb entschied sich die juristische Stelle, den Rekurs von La Chaux-de-Fonds gutzuheissen.
Einzelrichter Reto Steinmann hatte Mandou sanktioniert, obwohl es sich um keine vorsätzliche Attacke mit Verletzungsabsicht gehandelt habe. Die lange Sperre begründete er damit, dass der Schiedsrichter absolut unantastbar sei. Attacken gegen einen Unparteiischen seien strenger zu ahnden als solche gegen Spieler.