Der stellvertretende Einzelrichter der Nationalliga, Oliver Krüger, begründete das harte Strafmass damit, dass der Check von Holden "völlig unnötig" gewesen sei. Der 35-Jährige nehme in dieser Aktion eine Verletzung des Gegners in Kauf, deshalb wiege das Verschulden schwer. Für verletzungsgefährliche Aktionen ist ein Strafmass von fünf bis zehn Sperren vorgesehen.
Weil Holden bereits verschiedentlich für ähnliche Vergehen bestraft worden war, befand Krüger eine Sperre von acht Partien und eine Busse von 2000 Franken als angemessen. Holden dürfte damit erst Anfang November in den Spielbetrieb zurückkehren. Der EV Zug kann innert fünf Tage gegen das Urteil Rekurs einlegen.