Der Weltfussballverband will Akten freigeben – die wohl ohnehin öffentlich würden. Die ISL hatte jahrzehntelang exklusiv für die Fifa die Weltmeisterschaften vermarktet und dabei Gelder verschoben. Auch Fifa-Funktionäre wurden reichlich bedient.
Fifa-Präsident Sepp Blatter hat den Vorsatz, im Weltfussballverband Transparenz zu schaffen. Ein konkretes Beispiel, wie dies geschehen soll: Die Gerichtsakten zum Konkursfall ISL sollen offengelegt werden.
Der Zusammenhang: Die ISL hatte jahrzehntelang exklusiv für die Fifa die Weltmeisterschaften vermarktet und dabei Gelder verschoben. Auch Fifa-Funktionäre wurden reichlich bedient. Als die ISL in den Konkurs lief, klagte die Fifa zunächst, sie habe noch Geld zugute.
Doch als die Ermittler den engen Verstrickungen zwischen ISL und Fifa auf die Spur kamen, verlor die Fifa ihr Interesse an der Klage. So kam es zu einem Einstellungsbeschluss, wobei zwei Fifa-Vertreter 5,5 Millionen Franken als «Wiedergutmachung» leisteten. Um diesen Einstellungsbeschluss geht es.
Journalisten unter anderem der «Basler Zeitung» forderten nach den neuen Regeln des Öffentlichkeitsprinzips Einsicht in die Verfügung der Zuger Staatsanwaltschaft – und stiessen dabei auf erbitterten Widerstand der von der Fifa beauftragten Zürcher Anwaltskanzlei Nobel & Hug.
Die Fifa-Anwälte lehnten bereits in der ersten Stellungnahme vom 9. Dezember 2010 jede Einsicht rundweg ab. Etwa mit dem Argument, es handle sich ausschliesslich um «geschäfts- bzw. verbandsinterne Ereignisse». Gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft, die Verfügung öffentlich zu machen, reagierte Nobel & Hug mit einer 14-seitigen Schrift, in der sie etwa dem gesuchstellenden Journalisten die Legitimation zur Einsichtnahme absprachen. Sie argumentierten, der Journalist vertrete vor allem «kommerzielle Eigeninteressen». Er gebe dies «in der Pose des Sachwalters» nur als öffentliches Interesse aus.
An dieser Argumentation fand die Zuger Staatsanwaltschaft keine Freude. Am 16. August lehnte sie die Fifa-Einsprache ab. Sie erklärte vielmehr: «Damit die Medien ihre verfassungsrechtlich garantierte Kontrollfunktion wahrnehmen können, ist es notwendig, dass sie zu einem bestimmten Grad in die Einstellungsverfügung Einblick nehmen können.» Trotz des klaren Verdikts wollte die Fifa den Instanzenweg weiterverfolgen. Nach Information der Zuger Staatsanwaltschaft hat die Fifa den Fall noch im September an das Obergericht Zug weitergezogen.
Hätte die Urteilsfindung nicht noch eine überraschende Wendung genommen, müsste die Fifa die Akten ohnehin eines Tages freigeben. Unklar ist, ob die Kanzlei Nobel & Hug von Blatters neuester Transparenz schon weiss.