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Die vorsichtigen Öffnungsschritte des Bundesrates bringen längst nicht für alle Freizeitsportler die gleichen Erleichterungen.
Der Amateursport hat bei der bundesrätlichen Pressekonferenz auf den ersten Blick zwar einen prominenten Auftritt. Aber die beschlossenen Lockerungen mögen nicht alle Freizeitsportler zu befriedigen. Freude herrscht beim Tennis oder Golf, Frust im Kampfsport und Fussball. Und es bleiben offene Fragen. Kann beispielsweise die Leichtathletik an einem Meeting 15 Läufer losschicken und eine Stunde später 13 Speerwerfer? Wir geben jene Antworten, die klar sind.
In Innenräumen gilt für Gruppen eine Obergrenze von 15 Personen. Das Trainieren an Geräten in Fitnesszentren gilt nicht als Gruppentraining, weshalb mehr als 15 Personen anwesend sein dürfen. Alle müssen grundsätzlich eine Maske tragen und 1,5 Meter Abstand einhalten. Bei der Maskenpflicht gibt es Ausnahmen, wenn der Sport mit Maske nicht ausgeübt werden kann – etwa im Ausdauerbereich. Pro Person muss dann aber eine Fläche von je nach Sportart mindestens 15 (Sportarten ohne grosse Bewegung an Ort) bis 25 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Trainings und Wettkämpfe in Sportarten mit Körperkontakt wie Judo, Boxen oder Schwingen sind in Innenräumen noch nicht erlaubt. Auch Paartanz ist untersagt.
Ein Schwinget vor maximal 100 Zuschauern ist nur im professionellen und im Junioren-Bereich erlaubt. Alle anderen dürfen draussen wieder trainieren, wenn sie eine Maske tragen. Das ist bei Kontaktsportarten nicht praktikabel. Deshalb bleibt es verboten.
Das Training ist drinnen bis 15 Personen erlaubt. Es gilt Maskenpflicht und Abstand halten. Deshalb sind nur Trainingsaktivitäten ohne Körperkontakt zulässig.
Ja, das Training für Teams ist in Gruppen bis 15 Personen erlaubt, wenn eine Maske getragen oder der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Eine Umfrage bei den Verantwortlichen der grossen Sommersportarten zeigt die ganze Bandbreite von Befindlichkeiten. Gregor Hauser, Leiter Breitensport bei Swiss Tennis, spricht von einer Erleichterung. «Mit dem Entscheid des Bundesrats ist für uns ein weitgehend gewohnter Spielbetrieb im Freien möglich. Es ist ein grosser Schritt in Richtung Normalität.» Auch bei den Radfahrern will man nicht klagen. Swiss-Cycling-Direktor Thomas Peter sagt: «Für uns ändert sich nicht viel.» Bereits jetzt galt, dass alle Fahrer in einem Vertragsverhältnis Rennen bestreiten durften – so etwa am vergangenen Wochenende bei der Eröffnung der nationalen Saison im Wallis in den drei Kategorien Elite, Amateure und Nachwuchs. «Der limitierende Faktor bleiben die Organisatoren der jährlich rund 500 Radsportanlässe in der Schweiz, die aufgrund der Auflagen Rennen vielleicht nicht durchführen.» Weniger glücklich ist man bei Swiss Athletics. Geschäftsführer Peter Bohnenblust sagt, dass es nur ein kleiner Lichtblick sei. «Für die Leichtathleten ohne Kaderstatus bleibt die Situation unbefriedigend». Nur rund 150 Sportlerinnen und Sportler mit Elite-Status dürfen ohne grosse Einschränkungen an Wettkämpfen teilnehmen. «Für die anderen sind Anlässe mit nur 15 Teilnehmern nicht wirklich vorstellbar.» Für den Amateurfussball ändert sich wenig. «Die Situation bleibt beinahe unverändert», erklärt Adrian Arnold, Kommunikationsverantwortlicher des Fussballverbands. Noch immer ruht der Spielbetrieb. Am 23. April will der Zentralvorstand des SFV darüber entscheiden, wann es zu einem nächsten Lockerungsschritt kommen müsste, um die Amateursaison noch zu retten. «Unser Ziel ist es, dass wir so früh wie möglich Spiele austragen dürfen», sagt Arnold. Mindestens die Hinrunde soll zu Ende gespielt werden, dann könnte sie gewertet werden. Schon die letzte Saison musste ohne Wertung abgebrochen werden. (rs/rg)
Ja, mit maximal 15 Personen und einem Schutzkonzept als Bedingung. Zudem müssen drinnen eine Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. Im Freien muss eine Maske getragen oder der Abstand eingehalten werden. Bei Fussballmatches (zum Beispiel 7 gegen 7 Spieler) ist Abstandhalten und Maskentragen nicht praktikabel. Sie sind weiterhin nicht erlaubt.
Bei Turnieren drinnen ist ein Schutzkonzept Pflicht. Einzelturniere ohne Maske sind indoor möglich, Doppel hingegen nicht, auch nicht mit Maske. Bei Turnieren im Freien sind Einzel ohne Maske zulässig, hingegen muss beim Doppel eine Maske getragen werden. Publikum ist nicht zugelassen.
Beim Sporttreiben draussen muss keine Maske getragen werden, wenn der Abstand eingehalten wird.
Ja, Hallenbäder können für sportliche Aktivitäten öffnen. Es gilt eine Wasserfläche von 25 Quadratmeter pro Person. Zudem dürfen höchstens 15 Personen gleichzeitig ohne Maske im Raum des Schwimmbeckens anwesend sein.
Kinder und Jugendliche unter 20 Jahre dürfen drinnen und draussen ohne Personenbegrenzung Fussball spielen, an einem Turngerät üben oder einen Jazztanz proben. Zudem dürfen auch Wettkämpfe stattfinden, aber ohne Publikum. Dies gilt auch für Kontaktsportarten wie Kampfsport. Bei Trainings können Eltern zuschauen, an Wettkämpfen dagegen sind keine Eltern am Spielfeldrand zugelassen.