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Sport (AZ, BT)
Die Disziplinarkommission der Swiss Football League büsst den FC Wohlen für die Unterzeichnung zweier verschiedener Arbeitsverträge mit dem Spieler Wellington mit 10000 Franken. Gebüsst werden auch der Präsident und der Geschäftsführer.
Für die Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) steht ohne Zweifel fest, dass der FC Wohlen mit dem Spieler Wellington im Juni 2013 zwei Arbeitsverträge abgeschlossen hat.
Mit dem Verfassen von zwei Verträgen und der Aufforderung an den Spieler Wellington, beide Verträge zu unterzeichnen, hätten die Funktionäre des FC Wohlen die Verhaltensgrundsätze des Verbandes, stets loyal, integer und sportlich zu handeln, verletzt. Das teilt die SFL heute Abend mit.
«Sie brachten mit ihrem Verhalten den Fussball, und dabei insbesondere die Liga, in Verruf», hält die SFL fest. Die Disziplinarkommission büsse deshalb den Präsidenten Andreas Wyder, der die Hauptverantwortung zu tragen hat, mit 7000 Franken; der Geschäftsführer Urs Bächer erhält eine Busse von 3000 Franken.
Weil die Funktionäre mit Wirkung für den FC Wohlen handelten und die erwirkte Arbeitsbewilligung dem Klub zugutekam, wird auch der FC Wohlen gebüsst. Sie liegt bei 10000 Franken. Der Kommission erachte diese Höhe als angemessen.
Der eine Arbeitsvertrag war mit einem Lohn von 3000 Franken monatlich, der andere mit 3800 Franken pro Monat dotiert. Der erste wurde der SFL eingereicht, der zweite dem Migrationsamt des Kantons Aarau, mit dem Ziel, eine Arbeitsbewilligung für den Spieler zu erhalten.
Der vorliegende Entscheid kann innert einer Frist von fünf Tagen beim Rekursgericht der SFL angefochten werden. (pz)