Startseite
Sport
Sport (AZ, BT)
Mindestens bis am 19. April ruht in der Fussball-Schweiz der Trainingsbetrieb, Spiele finden frühestens am 1. Mai wieder statt. Tendenziell muss der Fussball indes noch länger ruhen. Vorsorglich und auf Anraten der Liga hat der FC Aarau Kurzarbeit für Spieler und Trainer angemeldet – das Sparpotenzial ist gross. Alle Angestellten haben ihr Einverständnis für Lohneinbussen gegeben.
Am vergangenen Freitag verkündete der Bundesrat die für den FC Aarau erlösende Nachricht: In der Coronakrise dürfen Unternehmen ab sofort auch Arbeitnehmer mit befristeten Anstellungsverträgen für die Kurzarbeit anmelden. Heisst in der Theorie für den Profifussball: Solange Spieler und Trainer ihrer Arbeit (trainieren und spielen) nicht nachgehen dürfen, übernimmt der Staat 80 Prozent der Gehälter. Der maximal versicherte Monatslohn beträgt 12350 Franken.
Im Brügglifeld hat man sich im Voraus auf die erwartete Ausweitung der Bestimmungen vorbereitet und Anfang dieser Woche bei der aargauischen Arbeitslosenversicherung für alle Spieler und den Trainerstab Kurzarbeit angemeldet. Für die Angestellten der Geschäftsstelle mit unbefristeten Arbeitsverträgen, die wegen der Stilllegung von Spiel- und Trainingsbetrieb weniger oder nichts zu tun haben, ist dies schon vorher geschehen.
Kurzarbeit ist ein Mittel, um Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren und so Arbeitsplätze zu sichern. Fussballklubs wie der FC Aarau leiden unter dem Veranstaltungsstopp, weil sie trotz ausbleibender Matcheinnahmen die Löhne und Betriebskosten bezahlen müssen. Die Kurzarbeit erfordert jedoch das schriftliche Einverständnis der Arbeitnehmer, die als Anteil ihrerseits auf 20 Prozent des Lohns verzichten müssen.
Noch aber ist nicht bestätigt, dass auch die Löhne von Profisportlern zu 80 Prozent vom Staat übernommen werden. Denkbar, dass der Bund je nach Systemrelevanz der Branche Stufen einbaut. Und auch die Antwort auf die Frage, ab wann der Kurzarbeit-Tarif im Fussball gilt, steht aus: seit Beginn der Meisterschaftspause Ende Februar? Seit der Einstellung des Trainingsbetriebs beim FC Aarau am 16. März? Oder gar erst ab 1. April?
An jenem 16. März haben die FCA-Verantwortlichen Spieler und Trainer beim bislang letzten Zusammentreffen informiert, dass der Klub sie für die Kurzarbeit anmelden werde, sobald dies möglich sei. Gemäss Vizepräsident Philipp Bonorand hätten alle Betroffenen grundsätzlich zugestimmt. Zu welchen Konditionen, darauf will Bonorand nicht näher eingehen. Also auch nicht auf die Frage, ob und in welchem Ausmass der FCA die Differenz zwischen Real- und versichertem Lohn kompensieren werde.
Vereinzelte Spieler seien in den vergangenen Tagen zwar mit Detailfragen auf den Verein zugekommen, aber, so Bonorand: «Alle ziehen mit, vom Platzwart bis zum Sportchef. Und für alle Angestellten gelten die gleichen Bedingungen. Das erleichtert das Prozedere. Und vor allem: Es zeigt, dass sich alle Angestellten mit dem FC Aarau solidarisieren.» Die Dauer der Lohnkürzungen bestimmen die Epidemie und die Massnahmen des Bundesrats.
Vorausgesetzt, die Fussballerlöhne werden zu 80 Prozent vom Staat übernommen, ist das Einsparungspotenzial beim FCA beträchtlich: Gemäss dem aktuellsten verfügbaren Geschäftsbericht aus dem Jahr 2018 würden monatlich rund 250000 Lohnkosten frei. In Tat und Wahrheit dürfte die Summe deutlich höher sein, da die Lohnausgaben seither gestiegen sind.
Für jene Handvoll Spieler, die beim FC Aarau ein fünfstelliges Monatsgehalt beziehen, dürfte die Lohneinbusse vorerst verkraftbar sein. Für alle Darunterliegenden, insbesondere jene mit weniger als 5000 Franken, bedeuten die bei Kurzarbeit regulären 20 Prozent Lohneinbusse je nach Familien- und Wohnsituation und je nach Dauer einen heftigen Einschnitt. So also wie für alle «normalen» Arbeitnehmer mit eher tiefen Löhnen.