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Bei vielen Kindern und Jugendlichen treten im Wachstum Herzgeräusche auf, die harmlos sind und nicht weiter abgeklärt werden müssen.
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Wir machen uns Sorgen, weil die Kinderärztin anlässlich der Vorsorgeuntersuchung unseres 4-jährigen Sohnes ein Herzgeräusch festgestellt hat. Was könnte das bedeuten und muss unser Bub beim Spezialisten abgeklärt werden?
Frau A. T. aus B.
Herzgeräusche sind der häufigste Grund für eine Untersuchung beim Kinderkardiologen und bedeuten nicht obligat, dass mit dem Herzen etwas nicht stimmt: Bei bis zu 50 Prozent aller herzgesunden Kinder und Jugendlichen treten während des Wachstums Herzgeräusche auf, die keine Bedeutung bzw. keinen Krankheitswert haben.
Herzgeräusche entstehen in der Regel durch Turbulenzen im Herzen oder turbulenten Fluss in Blutgefässen. Neben dem Herzgeräusch, das der Arzt beim Abhören mit dem Stethoskop erfasst, spielen weitere Faktoren eine wichtige Rolle in der Gesamtbeurteilung, ob das Geräusch näher abgeklärt werden soll. So z.B. das Alter des Kindes, die körperliche Leistungsfähigkeit und die allgemeine Entwicklung. Ihr Kinderarzt kann im Rahmen der regelmässigen Vorsorgeuntersuchungen allfällige Veränderungen frühzeitig feststellen und anhand des Geräuschcharakters entscheiden, ob eine Abklärung beim Kinderkardiologen notwendig ist.
Neben der klinischen Untersuchung hat der Kinderkardiologe die Möglichkeit, eine Ultraschalluntersuchung des Herzens (= Echokardiografie) durchzuführen. Mit dieser Untersuchung, die ungefährlich und schmerzlos ist, kann ein angeborener Herzfehler als mögliche Ursache für ein Herzgeräusch ausgeschlossen werden. In der Schweiz kommt rund eines von hundert Kindern (0,8%) mit einem angeborenen Herzfehler zur Welt. Neugeborene mit einem Herzgeräusch werden deshalb grosszügig und zeitnah durch den Kinderkardiologen abgeklärt. Bei älteren Kindern, die normal leistungsfähig, spielfreudig und beschwerdefrei sind, kann die Abklärung in Ruhe geplant werden, weil das Vorliegen eines relevanten angeborenen Herzfehlers unwahrscheinlich ist.