Stahl Gerlafingen
Es gibt keine Verordnungsänderung wegen Streit um Stahl Gerlafingen

Der Ständerat will nicht mit einer Verordnungsänderung auf den Stromstreit um Stahl Gerlafingen reagieren. Er lehnte eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat ab, nachdem das Bundesgericht in der Zwischenzeit ein Urteil erlassen hatte.

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Die Motion verlangte, dass nur jene Grossverbraucher sich für den freien Markt entschieden haben, die dies auch explizit mitteilten.

Die Motion verlangte, dass nur jene Grossverbraucher sich für den freien Markt entschieden haben, die dies auch explizit mitteilten.

Solothurner Zeitung

Stahl Gerlafingen erstritt sich vor Gericht das Recht, die Energie aus der - günstigeren - Grundversorgung zu beziehen, obwohl das Unternehmen zuvor einen Liefervertrag im freien Markt abgeschlossen hatte. Die Bundesverwaltung ging davon aus, dass diese Wahlmöglichkeit nicht bestehe. Das Bundesgericht gab Stahl Gerlafingen recht.

Die Motion verlangte, dass nur jene Grossverbraucher sich für den freien Markt entschieden haben, die dies auch explizit mitteilten. Ein früherer Liefervertrag sollte nicht als solche Mitteilung gelten. Der Ständerat lehnte die Motion mit 22 zu 11 Stimmen ab. Das Bundesgericht habe die Frage mit seinem Urteil vom vergangenen Juli weitgehend geregelt, hielt der Rat fest.

Gesetzesrevision wäre nötig

Ausserdem verlangte die Motion, die Nationalrat Hans Killer (SVP/ AG) eingereicht hatte, dass sich die Energielieferungen an Verteilnetzbetreiber im Umfang der Endverbraucher in der Grundversorgung vollumfänglich an den Gestehungskosten zu orientieren hätten.

Für einen solchen Wechsel genügt aus Sicht des Bundesrats eine Verordnungsänderung nicht, es wäre eine Gesetzesrevision nötig. Das System der Energiepreise gehe zudem in Richtung Marktpreise, sagte Energieministerin Doris Leuthard. Bei Annahme der Motion würde ein Stromabkommen mit der EU praktisch verunmöglicht.