Drei Türsteher einer Gäuer Disco sollen 2011 zwei Besucher verprügelt haben und mussten sich vor dem Amtsgericht Thal-Gäu verantworten. Nur konnte der Kläger nicht einwandfrei beweisen, dass diese Geschichte überhaupt stattgefunden hat.
Türsteher sind sehr muskulös und tätowiert, haben kurz geschorene Haare und tragen meist T-Shirt, Jeans und Turnschuhe. Dass dies nicht bloss ein Klischee ist, zeigte sich vor dem Amtsgericht Thal-Gäu, wo gleich drei Sicherheitsleute einer Gäuer Disco antraben mussten.
Es geschah gegen halb fünf
Die Anklage der Staatsanwaltschaft war happig. Gemeinsam sollen die Männer, zwei Serben und ein Schweizer, am Sonntag, 10. April 2011, um zirka 4.30 Uhr morgens vor der Disco einen 24-jährigen Zürcher sowie dessen Kollegen zusammengeschlagen haben. Dabei sollen gemäss Anklageschrift auch Steine geflogen sein. Einer davon soll den jungen Zürcher am linken Arm getroffen haben, worauf die Speiche nahe dem Handgelenk in Brüche gegangen sei. Auf Nachfrage von Amtsgerichtsstatthalterin Barbara Steiner liess der ebenfalls serbischstämmige Privatkläger die Ereignisse Revue passieren. Vorher hatte er die Angeklagten eindeutig als jene Leute identifiziert, welche ihn und seinen Kollegen zusammengeschlagen haben sollen.
Die drei Türsteher hätten sich in einen Streit eingemischt, den sein Kollege angezettelt habe. «Ich wollte nur schlichten und wurde dann zusammengeschlagen», sagte der kahl geschorene Mann und erklärte, wie die Männer danach auf ihn und seinen Kollegen losgegangen seien. Etwas später sei er zu seinem Auto geflüchtet und damit in die Nähe der Disco gefahren, um seinen Kollegen einsteigen zu lassen.
Wo ist die kaputte Seitenscheibe?
Sein BMW sei mit Steinen beworfen und stark beschädigt worden. Der Mann sprach von einem Schaden von 13 000 Franken. Dazu komme eine kaputte Seitenscheibe. Er habe noch am selben Tag bei der Kantonspolizei in Zürich Anzeige erstattet. Dass auf dem der Anzeige beigelegten Bild des demolierten BMW die zertrümmerte Seitenscheibe nicht mehr zu sehen war, erklärte der Mann damit, dass er diese vorher in einer BMW-Garage in Meilen habe ersetzen lassen.
Türsteher bestreiten Anwesenheit
Die im Vorfeld befragten Türsteher hatten Amtsgerichtspräsidentin Barbara Steiner versichert, zum Zeitpunkt der angeblichen Tat gar nicht vor Ort gewesen zu sein. Der 33-jährige Schweizer, hauptberuflich technischer Kaufmann und im Kanton Aargau wohnhaft, liess verlauten, dass er an diesem Tag für die Betreuung der serbischen Sänger zuständig gewesen sei. «Ich habe die Disco zusammen mit dem Sänger um 3.25 Uhr morgens verlassen und bin nicht mehr zurückgekommen.»
Bereits um 4 Uhr morgens die Disco verlassen haben wollte auch sein 37-jähriger Türsteherkollege. Als Security sei er nur nebenbei tätig, sonst arbeite er als Chauffeur. Wegen mangelhafter Deutschkenntnisse wurde bei der Befragung des Serben mit Niederlassungsbewilligung C ein Dolmetscher eingesetzt. Dieser kam auch beim dritten Angeklagten mit C-Bewilligung in der Schweiz zum Einsatz. Der 39-Jährige ist auf Arbeitssuche und lebt vom Stempelgeld sowie seinem Lohn als Security. Der mit einem Pullover eher konservativ gekleidete Mann betonte, dass er in besagtem Zeitraum in Frankreich an einem Familienfest teilgenommen habe. Eine Zeugin bestätigte dies.
Kritik an Staatsanwaltschaft
Rechtsanwalt Ronny Scruzzi, Olten, der den Schweizer Türsteher juristisch vertrat, strich beim Plädoyer heraus, dass das angebliche Opfer die Angeklagten nicht wirklich erkannt, sondern lediglich auf Bildern der Disco-Homepage gesehen habe. Dazu kämen die vielen Widersprüche, in welche sich das angebliche Opfer immer wieder von Neuem verstricke.
In dieselbe Kerbe schlug Rechtsanwalt Daniel Bitterli, Olten, im Namen des 37-jährigen Türstehers. Bitterli kritisierte die wenig gewissenhafte Arbeit der Staatsanwaltschaft. Diese hätte bemerken müssen, dass in der Spitalakte des angeblichen Opfers die Unfallzeit am Nachmittag vermerkt gewesen sein soll. Auch an einem Sonntag eine Autoscheibe schnell zu wechseln, sei unglaubwürdig. «Die ganze Geschichte ist frei erfunden und hätte es gar nie bis vor Gericht schaffen dürfen.»
Das Gericht kam zum Schluss, aufgrund der vielen Widersprüche sei nicht zweifelsfrei, ob die Geschichte überhaupt stattgefunden hat. Deshalb seien alle Angeklagten vom Vorwurf des Angriffs freizusprechen. Der Privatkläger muss 2000 Franken der total 2400 Franken ausmachenden Gerichtskosten übernehmen. 400 Franken wurden dem Schweizer Türsteher für andere ebenfalls verhandelte Vergehen wie Telefonieren beim Autofahren, Missachtung eines Parkverbotes sowie Fahren ohne Nummernschilder, auferlegt.
Für den Kläger wirds teuer
Der Freispruch der drei Türsteher kommt den 24-jährigen Privatkläger teuer zu stehen. Neben den Prozesskosten muss er auch die Honorarnoten der zwei Anwälte sowie den Aufwand des ohne Anwalt erschienenen Angeklagten übernehmen, was zusammengezählt einer Summe von 5500 Franken entspricht.