Amtsgericht Thal-Gäu
Übermüdeter Autolenker war in fahrunfähigem Zustand unterwegs

Ein 35-Jähriger hat mit seiner Fahrweise, auf der A1 zwischen Recherswil und Egerkingen, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Das Amtsgericht Thal-Gäu ist dem Antrag des Verteidigers, den Angeklagten von allen Punkten freizusprechen, nicht gefolgt.

Erwin von Arb
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Auf der Autobahn A1 spielten sich am 9. Mai 2015 gefährliche Szenen ab.

Auf der Autobahn A1 spielten sich am 9. Mai 2015 gefährliche Szenen ab.

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Mit einem undurchsichtigen Fall musste sich im Amtsgericht Thal-Gäu Amtgerichtsstatthalterin Barbara Steiner beschäftigen. Auf der Anklagebank sass ein 35-jähriger Mann aus Basel, der am 9. Mai 2015 auf der Autobahn A1 zwischen Recherswil und Egerkingen durch seine Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer und auch sich selbst gefährdet haben soll. Die Staatsanwaltschaft warf dem mit blauer Stoffhose, rosa Sweatshirts und einem Halstuch gekleideten Mann in der Anklageschrift das Führen eines Autos in fahrunfähigem Zustand sowie grobe Verletzung von Verkehrsregeln vor.

Angeklagter mit Erinnerungslücken

Davon wollte der wortkarge Angeklagte Günther W. * aber nichts wissen. Er sei an diesem Abend zwischen 22.20 und 22.45 Uhr völlig normal mit seinem Audi A6 unterwegs gewesen, meinte der als selbstständiger Eventmanager tätige Mann. Dass er sich nicht mehr an Details erinnere, erklärte er damit, dass die Vorfälle wohl nicht von Bedeutung gewesen seien.

Ein Polizist in Zivil aus dem Kanton Luzern, der in jener Nacht ebenfalls auf der A1 unterwegs war, konnte sich aber noch genau an die Fahrweise von Günther W. erinnern. Dieser sei ihm in Recherswil nahe des Freubades zum ersten Mal aufgefallen. «Er ist Schlagenline gefahren und hat wiederholt ohne Blinker beide Fahrspuren und den Pannenstreifen benutzt», so der 37-jährige Beamte. Zudem habe das Tempo des Autos stetig unberechenbar zwischen 60 und 100 km/h variiert.

Unzählige Fastkollisionen

Ähnliche Szenen spielten sich in Wangen a.A. und auf Gemeindegebiet von Deitingen ab. Durch die unsichere Fahrweise des Mannes sei es zu gefährlichen Situation gekommen. So habe er mehre Fastkollisionen beobachtet, insbesondere mit einem Auto, in dem eine Familie unterwegs gewesen. Auch er sei vom Angeklagten fast abgeschossen worden, als er diesen überholt habe. Danach habe er via Handy die Polizei anvisiert, um Schlimmeres zu verhindern, so der Beamte.

Eine vom Werkhof Oensingen losgefahrene Patrouille mit zwei Beamten holte das Auto des Angeklagten auf der Höhe der Radarstation in Oberbuchsiten ein und setzte sich in Egerkingen bei der Autobahnüberführung in Richtung Basel mit eingeschaltetem Matrix «Bitte folgen» vor das Fahrzeug. Günther W. setzte seine kurvenreiche Fahrt über sämtliche Fahrspuren inklusive Grünstreifen aber weiter fort. Er setzte sogar den Blinker, um das Polizeifahrzeug zu überholen, was die Beamten aber zu vereiteln wussten.

Der Mann habe bei der Anhaltung müde und apathisch gewirkt, erklärten die als Zeuge geladenen Polizisten. Nach der Einvernahme auf dem Polizeiposten Egerkingen durfte der Mann in seinem Auto die Heimreise antreten. Der Drogentest hatte nicht angeschlagen und beim Alkohol wurde ein Wert von 0,43 Promille gemessen.

Der Mann habe nach der mindestens einstündigen Einvernahme wieder fit gewirkt, meinte einer der Beamten auf Nachfrage des Verteidigers. Dieser wertete diese Aussage als Beweis, dass sich sein Mandant nicht in fahrunfähigem Zustand befunden habe. Ein solcher müsse für eine Verurteilung nachgewiesen werden. Zudem gebe es keine Beweise für die Behauptungen der Staatsanwaltschaft. Sein Mandant sei deshalb von allen Anklagepunkten freizusprechen.

Kein leichtes Vergehen

Amtgerichtspräsidentin Barbara Steiner folgte diesem Antrag allerdings nicht und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80 Franken, davon 20 Tagessätze unbedingt. Für 20 Tagessätze wurde eine bedingte Strafe mit eine Probezeit von 3 Jahren ausgesprochen. Günther W. wurden die Gerichtskosten von 1'200 Franken auferlegt.

Der Angeklagte habe sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erwähnte Steiner in der Urteilsbegründung. Deshalb könne nicht von einem leichten Vergehen gesprochen werden. Dass Günther W. übermüdet unterwegs gewesen sei, erachte sie aufgrund seiner Fahrweise und den Aussagen vor drei Polizisten als erwiesen.

Name von der Redaktion geändert