Amtsgericht
Sie entging Selbstmord nur knapp - gab ihr Jäger aus dem Gäu die Waffe?

Eine 37-jährige Frau hatte versucht, sich mit einem Revolver eines Gäuer Unternehmers das Leben zu nehmen. Nun wurde der 62-Jährige vom Vorwurf freigesprochen, der Frau die Waffe ausgehändigt zu haben.

Erwin von Arb
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Der passionierte Wildhüter zeigte der Frau seine Waffen. Zwei Tage später schoss sie sich mit einem Revolver zweimal in den Oberkörper. (Symbolbild)

Der passionierte Wildhüter zeigte der Frau seine Waffen. Zwei Tage später schoss sie sich mit einem Revolver zweimal in den Oberkörper. (Symbolbild)

Keystone

Zu Peter W. sei sie am 20. März dieses Jahres etwa um 18 Uhr gegangen, um von ihm eine Waffe zu bekommen. «Ich kannte ihn und wusste, dass er Waffen besitzt. Mein Ziel war an diesem Tag, mit einer Waffe nach Hause zu gehen», sagte die zierlich wirkende Frau zu Amtsgerichtsstatthalterin Barbara Steiner.

Wäre das nicht gelungen, hätte sie sich wohl vor einen Zug geworfen, meinte die Frau auf Nachfrage. Peter W. habe sie allerdings nicht verraten, dass sie sich mit der Waffe umbringen wolle. «Ich hatte damals starke Depressionen und wollte meinem Leben einfach ein Ende bereiten.»

«Durfte Waffe auswählen»

Sie habe gelogen und Peter W. erzählt, dass sie eine Waffe brauche, um sich vor Einbrechern zu schützen, berichtete die mit einer Faserpelzjacke und einer farbverschmierten Arbeitshose zur Verhandlung erschienene Frau. Als sie im Büro von Peter W. eingetroffen sei, hätten dort bereits drei Waffen auf dem Tisch gelegen.

Peter W. habe zwar erwähnt, dass sie dafür einen Waffenerwerbsschein brauche, ihr aber trotzdem einen Revolver ausgehändigt. «Ich konnte auswählen, welche Waffe ich mitnehmen wollte», sagte die Frau weiter aus. Peter W. sei ihr während der ganzen Zeit des Besuches Auge in Auge gegenübergestanden.

Peter W. verwahrte sich gegen diese Darstellung und betonte, dass er niemals jemandem einfach so eine Waffe aushändigen würde. Schon gar nicht dieser Frau, die bei ihm einen sehr wirren Eindruck hinterlassen habe.

Jäger und Wildhüter

Der passionierte Jäger und Wildhüter zeigte der Frau trotzdem einige seiner Waffen, wie er vor Gericht einräumte. Allerdings habe er diese zuerst nach und nach in einem Nebenraum aus seinem Waffentresor geholt. Insgesamt habe er der Frau etwa acht Gewehre und Faustfeuerwaffen gezeigt

Dafür habe er immer wieder vom Büro in den Nebenraum gehen müssen. Jene Waffen, die der Frau gefallen hätten, habe er ihr erklärt. «Etwa so wie im Schiessstand», meinte Peter W. auf Nachfrage der Richterin.

Die drei von der Frau erwähnten Waffen identifizierte der 62-jährige Gäuer Unternehmer als eine Armeepistole der Marke SIG, eine Pump Action sowie einen Revolver der Marke Taurus vom Typ 85S. Für Peter W. ist klar, dass die Frau den zuletzt genannten Revolver hat mitlaufen lassen.

«Mitgegeben hätte ich ihr diese Waffe nie, ich brauche sie bei meiner Tätigkeit als Wildhüter», führte Peter W. ins Feld. Dass der Revolver fehlte, habe er aber nicht bemerkt, nachdem er die Waffen wieder in den Tresor geschlossen habe. «Ich habe wohl zu wenig gut aufgepasst», gestand Peter W. ein.

Dass die Frau mit der Waffe Selbstmord begehen wollte, habe er erst nach zehn Tagen erfahren. Nach seiner Rückkehr aus den Ferien sei ihm das in einem Schreiben der Polizei mitgeteilt worden.

Die Frau selbst konnte sich nicht mehr erinnern, wie sie sich zwei Tage danach mit der 38er zweimal in ihren Oberkörper geschossen hatte. Sie wisse nur noch, dass sie an diesem Tag zwei Packungen Schlaftabletten geschluckt habe.

Dann sei sie eingeschlafen. Die 37-Jährige wurde später schwer verletzt von ihren Eltern gefunden und mit der Rega ins Spital geflogen. Von dieser Verletzung war der Frau im Gerichtssaal nichts mehr anzumerken und auch psychisch machte sie einen stabilen Eindruck.

Auffallend war hingegen, dass sie sich bei der Befragung vor Gericht an Details erinnerte, die sie früher nicht erwähnt hatte.

Etwa, dass sie von Peter W. einen Stumpen zum Rauchen verlangt hatte und dieser, um einen solchen zu holen, vielleicht das Büro verlassen musste. «Auch bei der Präsentation der erwähnten Waffen könnte er den Raum verlassen haben», bemerkte die Frau auf Nachfrage.

Zweifel überwogen

Nach einer kurzen Beratung sprach das Gericht Peter W. vom Vorwurf frei, der Frau, die keinen Waffenerwerbsschein besitzt, ohne Berechtigung den Revolver abgeben zu haben. Damit werde der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft aufgehoben.

Diese hatte Peter W. wegen Vergehen gegen das Waffengesetz zur einer bedingten Geldstrafe in Höhe von 5600 Franken sowie einer Busse von 500 Franken verurteilt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass am Schluss die Zweifel überwogen hätten.

Dass die Frau lüge, sei nicht erwiesen, die Aussagen von Peter W. seien aber insgesamt als glaubwürdiger beurteilt worden.

* Name von der Redaktion geändert