Amtsgericht Thal-Gäu
Richter zu schwer Suchtkrankem: «Sie zeigen keine Aussicht auf Besserung»

Ein schwer Suchtkranker muss wegen Besitz und Verkauf von diversen Drogen hinter Gitter. Das haben die Richter am Amtsgbericht Thal-Gäu entschieden.

Sarah Kunz
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430 Gramm Amphetamin soll Lukas W. besessen und veräussert haben.

430 Gramm Amphetamin soll Lukas W. besessen und veräussert haben.

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Am Dienstag musste sich Lukas W.* wegen mehrfacher Übertretung, Verbrechen und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Amtsgericht Thal-Gäu verantworten. Der 31-Jährige soll nämlich nicht nur diverse Drogen besessen, sondern diese auch zum Verkauf angeboten und selber konsumiert haben. In Baggy-Pants, Bomberjacke und Sneakers gekleidet, sitzt er zurückgelehnt auf dem Stuhl und zeigt wenig Interesse an der Verhandlung. Seine Antworten sind meistens kurz, er nuschelt und Amtsgerichtsstatthalterin Barbara Steiner muss immer wieder nachfragen, da sie den Angeklagten kaum verstehen kann.

Wie er sich diesen Drogenkonsum finanziert habe, wollte Steiner wissen. Doch der Angeklagte verschränkt die Arme mit den tätowierten Händen vor der Brust und antwortet: «Dazu sage ich nichts.» Es bleibt nicht das einzige Mal, dass Lukas W. sich wenig kooperativ zeigt. Denn auch im Verlauf der restlichen Verhandlung gibt er des Öfteren provokativ zu verstehen, dass er sich an die Vorfälle nicht mehr erinnern kann oder keine Auskunft geben wird.

Abhängig von Rauschmittel

Der Vorfall ereignete sich im Juni 2015, als die Polizei diverse Drogen bei Lukas W. sicherstellte. Darunter waren 330 Gramm Amphetamin, 328 Hanfsamen von sehr potenten Sorten wie beispielsweise «White Russian» oder «Sheherezad», 4,1 Gramm Kokain zum Zweck des Eigenkonsums, 19,5 Gramm getrocknete Hanfblüten und 0,6 Gramm Haschisch. Zudem soll der Schweizer 100 Gramm Amphetamin zum Gesamtpreis von 1510 Franken unbefugt veräussert und sowohl Kokain als auch Marihuana und Amphetamin regelmässig selbst konsumiert haben.

Steiner bezeichnet den Angeklagten als «schwer Süchtigen», wie auch aus einem separaten Gutachten hervorgeht. 16 Jahre lange konsumiert Lukas W. schon solche Rauschmittel, der noch immer täglich kifft und rund drei Bier trinkt. Zudem raucht er bis zu zwei Päckli Zigaretten am Tag. Seine Sucht finanziert er sich mithilfe des Sozialhilfegeldes. Denn einen Job habe der Beschuldigte laut eigenen Aussagen schon seit längerer Zeit nicht mehr gehabt.

Stationäre Massnahme gefordert

Es ist zudem nicht das erste Mal, dass Lukas W. in Konflikt mit dem Gesetz steht. So wurde er auch verurteilt, seinen Nachbarn mit einem Baseball-Schläger verletzt und Polizeibeamte bedroht zu haben. Der Beschuldigte streitet dies zwar ab und meint: «Eigentlich bin ich ein lieber Mensch. Aber wenn man mich provoziert, passieren so Sachen halt.» Der Gutachter hielt fest, dass der 31-Jährige unter Persönlichkeitsstörungen leide, die mitunter ausschlaggebend für seine Sucht und somit die Delikte seien. Damit argumentiert auch Verteidiger Dominik Schnyder: «Mein Mandant ist ein Suchtkranker, kein Verbrecher.» Er fordert deswegen, dass die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werde. «Ein so junger Mensch sollte noch eine Aussicht auf eine Zukunft haben», begründet der Verteidiger.

Staatsanwalt Philipp Rauber hingegen fordert einen Freiheitsentzug von 16 Monaten. Dies einerseits, weil von den insgesamt 430 Gramm Amphetamin, die Lukas W. besessen haben soll, rund 44 Gramm reines Amphetamin waren und somit den gesetzlich festgelegten Wert von 36 Gramm für ein schweres Verbrechen überschreiten. Andererseits, weil die Vergangenheit des Beschuldigten zeige, dass er sich von Verurteilungen nicht beeindrucken lasse. «Es muss jetzt ein Zeichen gesetzt werden», fordert Rauber.

Die Urteilsverkündung erfolgt noch am selben Tag: «Die Tatvorwürfe sind unbestritten», so Steiner. Lukas W. wird zu einem Freiheitsentzug von 16 Monaten als Zusatzstrafe sowie zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Eine stationäre Massnahme hält das Amtsgericht für sinnlos. «Sie sind weder willig noch fähig, diese Massnahme wahrzunehmen», richtet sich die Amtsgerichtsstatthalterin an den Beschuldigten. «Sie zeigen keine Aussicht auf Besserung.»

*Name von der Redaktion geändert