Startseite
Solothurn
Thal-Gäu
Ein 71-jähriger Thaler stand wegen Exhibitionismus, sexuellen Handlungen mit Kindern sowie Tierquälerei vor Gericht.
Der amtliche Verteidiger von Armin P.* liess Amtsgerichtsstatthalterin Barbara Steiner zu Beginn der Verhandlung wissen, dass sich sein Mandat nicht mehr an die Ereignisse erinnern könne. Der 71-Jährige zeigte denn auch keine Reaktion, als ihn die Vorsitzende bei der Beweisaufnahme dazu befragen wollte.
Erst auf Nachhacken seines Anwaltes Alexander Kunz gab Armin P. zu verstehen, dass er nicht aussagen werde. Daran hielt sich der mit einer schwarzen Windjacke, beigen Stoffhosen und einen graue Baumwollpullover zum Gerichtstermin erschienene Angeklagte und überliess damit Staatsanwalt Michael Leutwyler das Feld.
Die vom Staatsanwalt vorgetragenen Anklagepunkte gegen Armin P. waren unbestritten und basierten auf dessen während des Verfahrens gemachten Aussagen. Ausgangpunkt der Taten war jeweils der Garten einer Familie, in dem sich der in der Nähe wohnhafte Angeklagte gelegentlich aufhielt.
So auch im März 2013, als er das dort spielende 2-jährige Mädchen auf den Arm nahm und mit ihm auf die nahe Schafweide ging. Dies, um junge Schafe zu streicheln. Armin P. beliess es aber nicht dabei, sondern nahm mit der freien Hand seinen Penis hervor und zeigte diesen dem Mädchen mit den Worten «lueg emol». Als die Mutter dazukam, packte der Beschuldigte sein Glied schnell wieder ein.
Die Mutter wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht, was wirklich geschehen war und duldete den ihr bekannten Angeklagten deshalb weiter in ihrem Garten. Das nutzte Armin P. in einen von der Mutter unbeobachteten Moment, um dem im Sandkasten spielenden Kind sein Glied erneut zu zeigen. Das Mädchen reagierte allerdings kaum und spielte nach einem kurzen Blick auf den Penis des Angeklagten weiter.
2- bis 4-jährige Kinder erregen ihn
Im August 2013 schaffte es Armin P. schliesslich, das Interesse des Mädchens an seinem Penis zu wecken. Dies tat er von der Mutter unbeobachtet vor dem Spielhaus, durch dessen Fenster er seinen teilweise erigierten Penis dem Mädchen mit der Aufforderung entgegenstreckte, es solle diesen streicheln.
Das Kind strich in der Folge mit der flachen Hand über das Glied des Mannes, was diesen erregte, wie er gegenüber der Staatsanwaltschaft eingestand. Beobachtet wurde diese Szene auch von der Mutter, welche ihr Kind in der Folge aus dem Spielhaus holte und mit ihm auf der Gartensitzplatz ging. Armin P. packte seinerseits sein Glied wieder ein und ging wortlos nach Hause. In der anschliessenden Befragung durch die Ermittlungsbehörden gab der Angeklagte zu Protokoll, dass er durch Kleinkinder von 2 bis etwa 4 Jahren erregt werde.
Noch während des laufenden Verfahrens vergriff sich Armin P. auf einem Reithof im Oberaargau an einer Stute. Er stellte hinter das Tier eine Holzkiste und führte sein Glied in das Geschlechtsteil des Pferdes ein. Eine tierärztliche Untersuchung bestätigte diese Vorgänge.
Freiwillig Therapie angetreten
Der Staatsanwalt betonte bei seinem Strafantrag, dass der Angeklagte trotz seines hohen Alters zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt werden sollte. Dies, weil der einschlägig vorbestrafte Mann innerhalb der Bewährungszeit seiner letzen Verurteilung wieder rückfällig geworden sei.
Zudem müsse Armin P. vor Augen geführt werden, dass er in Gefängnis müsse, wenn er so weiter mache. Leutwyler hielt dem Angeklagten zu Gute, dass er sich bei seinem Hausarzt freiwillig einer ambulanten Therapie unterzogen habe. Deshalb plädiere er für eine Aufschiebung der Strafe zugunsten der Fortführung der ambulanten Therapie.
Verteidiger Alexander Kunz befand die Strafe als zu hoch, zumal die Tat als nicht gravierend eingestuft werden könnte. Er appellierte an das Gericht, sich nicht von moralischen Überlegungen leiten zu lassen und deshalb nur eine bedingte Strafe auszusprechen.
Amtsgerichtsstatthalterin Barbara Steiner sprach Armin P. schuldig wegen Exhibitionismus und verurteilte ihn dafür zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Franken.
Für den Straftatbestand «Sexuelle Handlungen mit Kindern» und den als Tierquälerei gewerteten Geschlechtsverkehr mit der Stute wurde er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Die Strafe wird zugunsten der ambulanten Therapie aufgeschoben. Das Gericht verordnete ferner die Einrichtung einer Beistandschaft. Bei dieser muss Armin P. im Zwei-Wochenrhythmus Rechenschaft über seine ambulante Therapie ablegen.
Name von der Redaktion geändert