Amtsgericht Thal-Gäu
Für «abgeschossenen» Motorradfahrer ist seit dem Unfall «nichts mehr wie früher»

Ein 72-jähriger Autofahrer «schoss» einen votrittsberechtigten Motorradfahrer ab – nun stand er vor Gericht. Der Angeklagte wurde in allen Punkten schuldig gesprochen und gab den Fahrausweis freiwillig ab.

Erwin von Arb
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Die Schweissackerkreuzung in Niederbuchsiten wurde am 27. August 2014 einem Motorradfahrer zum Verhängnis.

Die Schweissackerkreuzung in Niederbuchsiten wurde am 27. August 2014 einem Motorradfahrer zum Verhängnis.

Bruno Kissling

Die Schweissackerkreuzung in Niederbuchsiten hat das Leben von Peter M.* am 27. August 2014 nachhaltig verändert. An diesem Tag fuhr der damals 56-jährige Mann auf seiner Kawasaki Ninja zusammen mit drei Kollegen von Kestenholz kommend Richtung Wolfwil.

Einige hundert Meter vor der Schweissackerkreuzung überholte der an der Spitze fahrende Aargauer ein vor ihm fahrendes Auto, um danach auf der Höhe der Kreuzung wieder auf seine Fahrbahnseite einzuschwenken. Dort befand sich aber urplötzlich ein Auto, welches aus Niederbuchsiten in Richtung Schweissackerstrasse fuhr, mit welchem Peter M. frontal kollidiert.

Der Motoradfahrer wurde in der Folge ins angrenzende Wiesland geschleudert, wo er schwer verletzt liegen blieb. Neben anderen Verletzungen zog er sich dabei Brüche an der Hand, an der Lendenwirbelsäule, der Hüfte sowie einen offenen Unterschenkelbruch zu. Fünf Operationen musste Peter M. über sich ergehen lassen.

Bis Ende 2014 im Rollstuhl

Seit kurzem könne er wieder ohne Stöcke laufen. Im Rollstuhl habe er bis Ende 2014 gesessen. Seit Ende Februar ist der selbstständige Sanitär- und Heizungsinstallateur wieder 40 Prozent arbeitsfähig. «Ich arbeite im Büro», erklärte der als Privatkläger auftretende Mann bei der Verhandlung des Unfalls im Gerichtssaal des Richteramtes in Balsthal.

Der Fahrer des gemäss Anklage unfallverursachen Autos erschien mit einem Rollator vor Gericht. Der 72-jährige wirke bei den Aussagen gegenüber Amtsgerichtstatthalterin Barbara Steiner sehr nervös und schwächlich.

Verantworten musste sich der im benachbarten Oberaargau wohnhafte Mann wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung, grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Letzteres, weil der an der Parkisonkrankheit leidende Mann zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss zahlreicher Medikamente stand.

Der Beschuldigte versuchte, diesen Vorhalt zu widerlegen, indem er minuziös schilderte, was am Unfalltag geschah. So sei er bereits um 6 Uhr aufgestanden, um seine Medikamente einzunehmen. Im Verlauf des Morgens sei er schliesslich mit dem Auto in den Gäupark nach Egerkingen gefahren und habe dort auch sein Mittagessen eingenommen. Er wisse noch genau, dass er einen Ochsenmaulsalat gegessen habe.

Sicht trotz Baumaschinen gegeben

Bei der Rückfahrt habe er bewusst die Route via Niederbuchsiten gewählt, weil dort wenig Verkehr herrsche. Als Grund erwähnte der Angeklagte, mögliche Mängel an den Pneus, deren Funktion er mit absichtlich ausgeführten Schwenkern habe testen wollen.

Weiter führte der Beschuldigte ins Feld, dass an besagter Kreuzung Baumaschinen standen, welche die Sicht einschränkten, was verschiedene Zeugen bestätigten. Bei der Bodenmarkierung «Kein Vortritt» sei die Sicht auf die rechte Seite Richtung Kestenholz aber möglich gewesen, so der allgemeine Tenor.

Der Verteidiger des Angeklagten wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass die Sicht seines Mandanten auf der Kreuzung wegen der erwähnten Baumanschinen eingeschränkt gewesen sei. Deshalb könne dieser nur wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln verteilt werden. Der Verteidiger bestritt auch die Fahrunfähigkeit seines Mandanten wegen der Medikamente. «Er hat sich an deren Einnahme gewöhnt», so der Verteidiger.

Zeugin erhöhte Sicherheitsabstand

Nach einer kurzen Beratung sprach Amtsgerichtsstatthalterin Barbara Steiner den Angeklagten in allen Punkten schuldig. Seine «Tests» beim Schlangenlinienfahren wertete sie als Schutzbehauptung. Dasselbe gelte für dessen Aussage bezüglich der Baumaschinen.

«Diese haben Sie bei Ihren bisherigen Aussagen nie erwähnt», so die Richterin in Richtung des Beschuldigten. Sie erwähnte in diesem Zusammenhang Zeugen, welche bestätigt hatten, dass der Angeklagte vor und nach dem Unfall verwirrt und unsicher gewirkt habe. Eine Zeugin, die hinter dem Auto des Beschuldigten hergefahren war, hatte berichtet, dass sie wegen der Fahrweise des Mannes den Sicherheitsabstand erhöht habe.

Der 72-jährige Oberaargauer wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung, grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 50 Franken verurteilt. Zudem wurde dem Mann eine Busse von 1300 Franken oder ersatzweise 13 Tage Freiheitsstrafe auferlegt. Ferner muss er die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers in vollem Umfang übernehmen. Den Fahrausweis gab er übrigens freiwillig ab.

Der Anwalt des Motorradfahrers Peter M. zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Für Peter M. ist klar, dass er nie mehr auf ein Motorrad steigen wird. «Das hätte mein Ende sein können.» Auch seine Kollegen hätten ihre Motorräder schweren Herzens verkauft. «Einfach zu gefährlich.» Seit dem Unfall sei nichts mehr wie früher. «Ich bin immer noch auf Hilfe angewiesen», so Peter M.

Name von der Redaktion geändert.