Balsthal
Aufsichtsbeschwerde wegen «mangelhafter Führung des Finanzhaushaltes» abgewiesen

Wegen des Kaufs einer Liegenschaft durch die Gemeinde Balsthal wurde bei der Solothurner Regierung eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Die Regierung stützt nun den Entscheid das Balsthaler Gemeinderats.

Fränzi Zwahlen-Saner
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Stein des Anstosses: Für 350 000 Franken kaufte der Gemeinderat Balsthal die ehemalige Neuapostolische Kirche.

Stein des Anstosses: Für 350 000 Franken kaufte der Gemeinderat Balsthal die ehemalige Neuapostolische Kirche.

bko

Ende August reichte Hans Heutschi, Präsident der Partei «kritisch konstruktive Bauschtler» kkB, eine Aufsichtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Solothurn ein. Er beanstandete eine mangelhafte Führung des Finanzhaushaltes der Einwohnergemeinde Balsthal. Insbesondere verlangte er, der Beschluss des Gemeinderates vom 16. August 2018 über den Land- und Kirchengebäudekauf auf GB Nr. 2149 für 350'000 Franken sei aufzuheben.

Es sei zu prüfen, ob es zulässig ist, dass der Gemeinderat über eine solche Summe verfüge, insbesondere da nicht genügend Argumente vorgebracht worden seien, welche diesen Kauf rechtfertigten. Bei einer so desatrösen und defizitären Finanzlage wie jener von Balsthal, müsse der Gemeinderat dringend angehalten werden, keine weiteren Zusatzkredite zu genehmigen.

Im Budget 2018 sei ein Aufwandüberschuss von 1,08 Mio. Franken vorgesehen, dabei sei die Gemeindekasse leer. Bis Juli 2018 habe der Gemeinderat nebst diesem Liegenschaftskauf für rund eine weitere halbe Million Franken Ausgaben getätigt, welche nicht budgetiert gewesen waren. Zusätzlich bestünden bis zum 1. Juli 2018 Verbindlichkeiten in der Höhe von 1,9 Mio Franken. Und: «Sofern alle Verpflichtungskredite, inklusive Nachtragskredite im Jahr 2018 ausgeführt würden, würde dies eine Schuldenerhöhung von ungefähr 4 Mio. Franken ergeben.»

Argumente der Gemeinde

Am 11. September richtete die Einwohnergemeinde Balsthal ihr Beschwerdegegner-Schreiben an den Regierungsrat. Die Gemeindekassen seien keinesfalls leer – das Gegenteil treffe zu. Das Eigenkapital der Gemeinde belaufe sich auf 9,5 Mio. Franken. Der angeführte Landkauf habe aus den flüssigen Mittel realisiert werden können. Dies führe somit nicht zu einer weiteren Verschuldung, sondern könne als Gegenwert in den Aktiven der Bilanz verbucht werden. Das Grundstück liege sehr zentral, in einer für die Gemeinde strategisch günstigen Lage. Der Kaufpreis sei im Gemeinderat als angemessen taxiert worden.

Von den weiteren beanstandeten rund 500'000 Franken Ausgaben könne gesagt werden, dass «der Beschwerdeführer Zahlen aus den Zusammenhängen herausgreift und eine Art Polemik betreibt». Die von ihm errechnete Schuldenerhöhung auf rund 4 Mio. Franken sei reine Hypothese. Sämtliche Geschäfte und Punkte, die der Beschwerdeführer erwähne, seien innerhalb des Gemeinderates ordentlich und rechtmässig beschlossen worden. Aus ihrer Sicht sei die Aufsichtsbeschwerde abzuweisen und dem Beschwerdeführer sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Der Einwohnergemeinde hingegen sei eine Parteientschädigung nach Ermessen der Beschwerdeinstanz zuzusprechen.

Keine Massnahmen nötig, aber...

Der Regierungsrat stellt nun fest, dass der Verfasser der Beschwerdeschrift selbst an der besagten Gemeinderatssitzung als Gast anwesend war. Gegen den nun von ihm kritisierten Beschluss hätte er ein ordentliches Rechtsmittel ergreifen können. Dies wurde jedoch unterlassen. Es stünde dem Beschwerdeführer weiterhin jederzeit frei, eine Motion bezüglich Anpassung der Finanzkompetenz des Gemeinderates einzureichen.

Im Übrigen verfüge das Solothurnische Gemeindegesetz über griffige Instrumente, um Gemeinden vor allfälliger Überschuldung zu schützen. Zudem wird festgehalten: «Ergänzend ist zu bemerken, dass die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Balsthal vom Amt für Gemeinden nur mit Einschränkung genehmigt wurde. Diesbezüglich steht die Beschwerdegegnerin unter verstärkter Beobachtung. Konkrete aufsichtsrechtliche Massnahmen sind derzeit jedoch nicht zu ergreifen». So folgt die Schlussfolgerung: «Im Sinne der Erwägungen erweist sich die Aufsichtsbeschwerde als unbegründet.»

Hans Heutschi leistete zur Untersuchung seiner Aufsichtsbeschwerde einen Kostenvorschuss von 1200 Franken. «Entsprechend dem Ausgang des Verfahrens hat der Beschwerdeführer die Verfahrenskosten vollumfänglich zu tragen», heisst es weiter. Die Verfahrenskosten in der Höhe von ebenfalls 1200 Franken seien somit mit dem Kostenvorschuss zu verrechnen. Hingegen könne der Beschwerdegegnerin keine Parteientschädigung zugesprochen werden, dem Beschwerdeführer also auch keine solche auferlegt werden, denn in einem Aufsichtsbeschwerdeverfahren sei der Beschwerdeführer ein reiner «Anzeiger» und nicht Partei. Rechtsmittel gibt es nicht.

Reaktionen auf den Beschluss

Hans Heutschi sagt: «Schade, dass man den Ausführungen des Gemeindeschreibers blind vertraut. Der Entscheid basiert leider nur auf der Vernehmlassung der Gemeinde, zu der ich keine Stellungnahme abgeben durfte.» Die Einwohnergemeindevertreter, Gemeindepräsident Pierino Menna und Gemeindeverwalter Bruno Straub sagen dazu: «Den Beschluss haben wir zur Kenntnis genommen. Für die Einwohnergemeinde Balsthal bedeutet dieser eine Bestätigung, dass man richtig vorgegangen ist.» Man habe dies auch so erwartet.

Auf die Frage, warum die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Balsthal vom Amt für Gemeinden nur mit Einschränkung genehmigt wurde sagen sie, dass dieser Abschnitt aus einem Prüfbericht stamme, «welcher aktuell nicht öffentlich ist und entsprechend unter Datenschutz fällt».

Was es denn mit dem Kauf der ehemaligen Neuapostolischen Kirche auf sich hat, darüber will die Gemeinde vorerst nichts weiter sagen. «Es besteht eine Gesamtplanung des Gemeinderats, das Grundstück ist Teil dieser Planung. Sobald diese Gesamtplanung durch den Gemeinderat beschlossen ist, wird dann auch diese Frage beantwortet sein.» Und Hans Heutschi sagt zur Finanzkompetenz des Gemeinderates von Balsthal von 500'000 Franken: «Hinterfragt habe ich die Finanzkompetenz schon mehrmals und nicht nur ich. Schauen Sie andere Gemeinden an, wo bewusst die Kompetenzen teilweise unter 100'000 Franken liegen.»