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Die Ereignisse des 21. November 2018 in und um den Bell-Schlachtbetrieb in Oensingen werden Folgen haben: «Alle 131 an der Aktion beteiligten Personen werden durch die Polizei angezeigt», bestätigt Thomas Kummer. Laut dem Kantonspolizei-Mediensprecher müssen sich die Aktivisten «wegen Hausfriedensbruch, Nötigung und Hinderung einer Amtshandlung strafrechtlich verantworten».
Die Polizei habe die Strafanzeigen noch nicht überwiesen, so Kummer. «Dies, weil die Ermittlung/Überprüfung der Personalien von beteiligten ausländischen Personen via Interpol noch nicht abgeschlossen ist.» Sobald dies geschehen sei, würden die Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht: «Dies dürfte in den nächsten Tagen oder Wochen der Fall sein.»
In der Basler Zentrale des Fleischverarbeiters werden gegen die Aktivisten weitergehende Schritte vorbereitet: «Bell wird im Rahmen des Verfahrens zivilrechtliche Ansprüche geltend machen», hält Kommunikationsleiter Davide Elia fest. «Je nach Ausgang des Schweizerischen Strafverfahrens werden wir auch Rechtsschutz in den Ländern suchen, aus denen die Aktivisten stammen.»
Die primär ausländischen Aktivisten waren letzten November aus Protest gegen die Tierschlachtungen auf das Areal eingedrungen und hatten den Betrieb aufgehalten. Die Aktion musste von der Polizei beendet werden. (ums.)