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Zwei Sammeleinsprachen gingen gegen den geplanten Umzug des Reittherapiestalls Cutohof ein. Ende Monat wird der Gemeinderat Buchegg über die Einsprachen befinden.
Der Reitstall Cutohof will seit längerer Zeit die Adresse wechseln. Der «Cutohof», der mit sonderpädagogischen Angebote und Freizeitreiten auf sich aufmerksam macht, hat sich in den letzten 17 Jahren stetig weiterentwickelt und ist gewachsen. Am jetzigen Standort in Kyburg-Buchegg ist es zu eng geworden. Der Hof in Kyburg-Buchegg stösst an seine Kapazitätsgrenzen und wird ab Ende 2018 nicht mehr zur Verfügung stehen.
In Aussicht hat das Team um Jeanne Bessire das Gelände in Küttigkofen in der
Nähe des Blumenhauses. Dort soll eine neue Anlage für den «Cutohof» aufgebaut werden.
Doch das Ansinnen ist seit Anbeginn wegen befürchteter Geruchsemissionen in der Kritik von Anstössern. Auf die Mitwirkung im letzten Herbst, in der die «Cutohof»-Betreiber und die Gemeinde auf etliche Eingaben eingingen, folgte die öffentliche Auflage der Teilzonenplanänderungen sowie des Gestaltungsplans. Dazu sind zwei Einsprachen eingegangen, welche zurzeit von der Gemeinde bearbeitet werden.
Beide Einsprachen sind Sammeleinsprachen. Die eine wurde gemeinsam von drei Privatpersonen eingereicht. Diese betrifft im raumplanerischen Konstrukt rund um das «Cutohof»-Projekt die Auszonung von Gewerbeland in Mühledorf als Kompensation für die Einzonung von Landwirtschaftsland in Küttigkofen. Dabei gehe es den Einsprechern nicht um die auszuzonende Parzelle Grundbuch-Nummer 93, sondern um die Nachbarparzellen 328 und 329, wie Bucheggs Gemeindepräsidentin Verena Meyer auf Anfrage erklärt. Geht es nach den Einsprechern, sollen diese zwei Parzellen ebenfalls von der Gewerbezone in die Landwirtschaftszone umgezont werden.
Die vier Parteien der zweiten Sammeleinsprache werden von einem Rechtsanwalt vertreten. Hier handelt es sich um Anstösser an die Parzelle in Küttigkofen. Sie finden, der neue Standort sei nicht geeignet für den Therapiereitstall, und schreiben von einer Scheinkompensation. Sie verlangen zudem, dass der bisherige Gestaltungsplan Blumenhaus angepasst werden müsse, was ein längeres Verfahren nach sich ziehen könnte. Dies weil das Blumenhaus ebenfalls nicht mehr benötigtes Land für eine Auszonung als Kompensation der Einzonung
«Cutohof» zur Verfügung stellt.
Das Blumenhaus, das Zentrum zur Förderung und Betreuung von Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung, nutzt die sonderpädagogischen Angebote des «Cutohofs».
Weiter seien die einzuzonenden Landwirtschaftsflächen ackerbaufähiges Land, deshalb sei das Vorhaben verfehlt. Die Betriebszeiten des «Cutohofes» bedürften einer Klärung. Zwar werden im Raumplanungsbericht die Betriebszeiten für die Reittherapie definiert, aber nicht die Betriebszeiten für die Freizeitreiterei.
Weitere Kritikpunkte in der zweiten Sammeleinsprache betreffen die Angabe in Grossvieheinheiten – gefordert wird eine Angabe in der Anzahl von Pferden –, den Auslaufbereich sowie die Grösse eines der Baufelder.
Ende Monat ist eine Einspracheverhandlung angesetzt, danach wird
der Gemeinderat über die Einsprachen befinden. Werden die Einsprachen weitergezogen, muss der Kanton entscheiden.