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Solothurn
Kanton Solothurn
28 Monate Freiheitsstrafe für Wiederholungstäter.
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte einen 38-jährigen Schweizer wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten und ordnete wegen der sehr grossen Rückfallgefahr eine stationäre therapeutische Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzes an. Diese Massnahme wird auch als «kleine Verwahrung» bezeichnet, weil die betroffene Person in einer geschlossenen Anstalt leben muss und nur in Intervallen von jeweils fünf Jahren überprüft wird, ob die Therapie erfolgreich war.
Die weniger schwerwiegenden Anklagepunkte sind wegen der extrem langen Verfahrensdauer verjährt, was zu diversen Freisprüchen führte. Schuldig gesprochen wurde der bereits 2010 wegen pädophiler Taten verurteilte Angeklagte wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind. Unter dem Pseudonym Traube hatte er sich 2017 in einem Chat mit einem 14-jährigen Mädchen zum Sex verabredet – das sich als Polizist entpuppte und ihn verhaftete.
Beim schwersten Delikt war «Traube» geständig, dass er 2016 ein viereinhalbjähriges Mädchen sexuell missbraucht hatte. Dem Opfer sprach das Gericht 6'000 Franken Genugtuung zu und der Pädophile wurde im Grundsatz zu 100 Prozent schadenersatzpflichtig für eventuelle Spätfolgen erklärt.