Balsthal
«Opfer» greift Polizisten an und wird in Handschellen gelegt

Das Amtsgericht Thal-Gäu verurteilt einen 54-jährigen Mann wegen Gewalt und Drohung gegen Polizeibeamte zu einer Geldstrafe. Peter W. tut das Ganze leid. Er entschuldigt sich beim betroffenen Polizisten.

Erwin von Arb
Drucken
Auf diesem Parkplatz in der Klus kam es am 14. August 2014 kurz vor Mitternacht zu wüsten Szenen.

Auf diesem Parkplatz in der Klus kam es am 14. August 2014 kurz vor Mitternacht zu wüsten Szenen.

Erwin von Arb

Die Nacht vom 14. auf den 15. August 2014 würde Peter W. * wohl am liebsten aus seinem Gedächtnis streichen. Diese verbrachte er in der Ausnüchterungszelle im Untersuchungsgefängnis in Olten. Dass es so weit gekommen sei, könne er nicht verstehen, schliesslich sei er es ja gewesen, der die Polizei gerufen habe, erklärte Peter W. gegenüber Amtgerichtsstatthalterin Barbara Steiner.

Er sei vorgängig von vier Männern angegriffen und geschlagen worden.

Eskalation auf dem Parkplatz

Ereignet hatte sich der Vorfall am 14. August 2014 kurz vor Mitternacht. Peter W. und sein Kollege waren auf dem Weg in ihre gemeinsame Wohnung, die sich in zweiten Obergeschoss eines ehemaligen Restaurants in der Klus befand. Um dorthin zu gelangen, mussten die beiden im Gebäude am Eingang der damals dort betriebenen Bar vorbeigehen. Die erwähnten Männer aus der Bar seien wohl auf ihn losgegangen, weil er der Barmaid einen Handkuss zugeworfen habe, berichtete der klein gewachsene Mann aus dem Oberaargau.

Als die zweiköpfige Polizeipatrouille eintraf, gingen Peter W. und sein Kollege auf den Parkplatz vor dem Lokal, wo sich auch der Barbetreiber aufhielt. Bei der Abklärung des Sachverhalts durch die Beamten rastete Peter W. unvermittelt aus. Er beschimpfte einen Polizisten und schrie aus nächster Nähe, dass er ihn ins Gesicht schlagen werde. Weil es nicht gelang, den nach Alkohol riechenden Mann zu beruhigen, wurde er schliesslich in Handschellen gelegt.

Üble Beschimpfungen

Peter W. liess sich aber nur kurzfristig ruhigstellen und drohte dem Polizisten an, ihn bei einem nächsten Zusammentreffen zu verprügeln. Als die Beamten beschlossen, Peter W. mitzunehmen, eskalierte die Situation vollends. Der damals 53-Jährige trat gegen das Schienbein des Polizisten und stiess während der Fahrt nach Olten weitere Drohungen und Beschimpfungen aus. Den Beamten bezeichnete er als Arschloch, Idiot und Wichser. Auch Sprüche, die Polizei gehöre erschossen und vergast, habe der Mann von sich gegeben.

Vor dem Amtsgericht Thal-Gäu verantworten musste sich der mit seinem Beistand zur Verhandlung erschienene Angeklagte denn auch wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden sowie wegen Beschimpfung. Der mit Turnschuhen, Jeans und grünem T-Shirt gekleidete Mann begründete sein renitentes Verhalten damit, dass ihm das rechtliche Gehör verweigert worden sei.

Nicht massiv betrunken

Der bei der Verhandlung als Privatkläger auftretende Polizist erklärte, dass Peter W. das rechtliche Gehör gewährt worden sei. Dieser sei aber bei der Konfrontation mit den Aussagen des Barbetreibers ausgerastet. Er habe nicht den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte so betrunken gewesen sei, dass er nicht mehr gewusst habe, was er tue. Ein durchgeführter Atemalkoholtest hatte einen Wert von 1,21 Promille ergeben. Die als Zeugin geladenen Kollegin des Polizisten bestätigte diese Einschätzungen sowie die Drohungen und Beschimpfungen durch den Angeklagten.

Auch der Kollege von Peter W. erinnerte sich an die beschriebenen Szenen auf dem Parkplatz vor dem Lokal. Er habe noch versucht, seinen Kollegen zu beruhigen, so der 30-jährige Slowake.

Polizist nimmt Entschuldigung an

Bei der Befragung durch Amtsgerichtstatthalterin Barbara Steiner gab Peter W. die ihm zur Last gelegten Verfehlungen zu. Der eingeschränkt wirkende Angeklagte bat auch um Nachsicht. Seit dem Verlust seiner Arbeitsstelle im Oktober 2013 befinde er sich in einer schwierigen Situation und habe hohe Schulden. Zudem leide er an Depressionen. Derzeit lebe er bei seinen Eltern und nach einer Knieoperation erhalte er Taggeld von der Suva. Das Vorgefallene tue ihm leid und er habe auch nie die Absicht gehabt, seine Drohungen in die Tat umzusetzen.

Auf Nachfrage der Amtsgerichtstatthalterin zog der Polizist seine Genugtuungsklage wegen Beschimpfung zurück. «Ich nehme die Entschuldigung an», meinte der 33-jährige in Richtung des Angeklagten. Als nicht tolerierbar erachtete die Amtsgerichtstatthalterin hingegen die von Peter W. ausgegangene Gewalt und Drohung gegen Beamte. Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 40 Franken und blieb damit insgesamt 800 Franken unter den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.

Name von der Redaktion geändert.