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Kanton Solothurn
In Selzach gibt es einen Disput über die Sicherheit der Kleinkaliber-Schiessanlage, ein höherer Kugelfang räumt die Bedenken nicht aus.
Um die Sicherheit zu verbessern, haben die Sportschützen Selzach-Altreu in ihrer Kleinkaliber-Schiessanlage einen neuen, deutlich höheren Kugelfang gebaut. Eine Baubewilligung holten sie dafür nicht ein. Sie vertrauten auf den zuständigen Selzacher Bauverwalter, der im November 2018 folgendermassen Stellung nahm: «Eine Baubewilligung ist nicht notwendig. Es handelt sich um eine Anpassung einer Betriebseinrichtung.»
Mittlerweile mussten die Sportschützen ein nachträgliches Baugesuch einreichen, gegen welches drei Einsprachen eingereicht wurden, in denen massive Sicherheitsbedenken geäussert werden. Die Selzacher Bau- und Werkkommission sei gar nicht zuständig, relativiert der Bauverwalter seine frühere Aussage: «Die Schiessanlage liegt ausserhalb der Bauzone, was bedeutet, dass alle Baugesuche vom Kantonalen Amt für Raumplanung beurteilt und entschieden werden.» Weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, verzichten die Sportschützen Selzach-Altreu auf eine Stellungnahme.
Zu den Einsprechern gehört der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS). Dieser bemängelt, dass diverse Fusswege, die nationale Skatingroute und ein viel befahrener Radweg durch die Gefahrenzone 4 führen und dass der erhöhte Kugelfang ungenügend sei. Der VCS kommt zum Schluss: «Da bei Schiessbetrieb eine akute Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden vorhanden ist, darf das Projekt so nicht bewilligt werden.» Konkret fordert der VCS den Bau einer Hochblende, die verhindern könnte, dass ein Projektil über die jetzige Wand hinaus in die Gefahrenzone 4 «entweichen» könnte.
Die Forderung nach einer Hochblende machte Peter Brudermann, der ebenfalls fristgerecht eine Einsprache eingereicht hat, bereits vor mehr als zwei Jahren geltend. Als Schützenmeister der Sportschützen Leberberg kennt sich Brudermann mit der Materie bestens aus. Die Liste der während des Schiessbetriebs gefährlichen Bereiche, die Brudermann erstellt hat, ist lang: Lehnweg, Bahnweg, Bahnlinie SBB, Bielstrasse. Ohne Hochblende müsste gemäss Brudermann also der Bahnbetrieb zwischen Solothurn und Biel stillstehen, wenn in Altreu geschossen wird – ein Ding der Unmöglichkeit.
Dafür, dass einzig eine Hochblende einen effizienten Schutz bieten kann, liefert die Schiessanlage in Deitingen den praktischen Beweis. Dort hantierte 2013 ein Schütze ungeschickt mit dem Ordonnanzgewehr, ein Schuss ging knapp über den Kugelfang und flog bis nach Wangenried, wo er in einem Wohnhaus ein Fenster durchschlug und einen Computer zerstörte – an welchem zum Glück gerade niemand arbeitete. Heute belegen mehrere Dutzend Einschusslöcher in der 2015 für den Preis von 32000 Franken gebauten Deitinger Hochblende die Notwendigkeit und Nützlichkeit dieser einfachen und kostengünstigen Konstruktion.
Die in der Schiessanlage Altreu erlaubten Kleinkalibergeschosse sind leichter und fliegen weniger weit als die im Sturmgewehr verwendeten Gewehrpatronen GP11, harmlos sind sie deshalb aber nicht. Die Wirkung eines Treffers durch ein in Altreu erlaubtes Kleinkaliberprojektil in einer Distanz von einem Kilometer, also bei der Eisenbahnlinie, beschreibt Peter Brudermann als «zerstörerisch». Tödliche Verletzungen bei Treffern auf Hals oder Brustbereich (Herz, Lunge) seien nicht auszuschliessen.
Am 22. März 2019 hat der zuständige Schiessoffizier Heinz Eng einen Abnahmebericht verfasst und dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) empfohlen, für die Kleinkaliberschiessanlage Altreu ohne Auflagen die Betriebsbewilligung zu erteilen. Auf Nachfrage bestätigt Schiessanlagenexperte Eng, dass anhand des Reglements «Weisungen für Schiessanlagen» sämtliche Bestimmungen und Dimensionen eingehalten werden.
Heinz Eng erläutert, dass wegen der höheren Wand hinter dem Zielbereich kein direkter Beschuss der Gefahrenzone 4 möglich ist. Somit erfülle die Anlage alle Voraussetzungen, die im Reglement verlangt werden. Das stimmt. Was man nicht sehen kann, darauf kann man tatsächlich nicht absichtlich zielen.
Doch was passiert, wenn ein Schuss wegen einer Fehlmanipulation knapp über den neuen Kugelfang abgegeben würde? Die Grafiken in den anwendbaren Weisungen ignorieren ganz einfach die 1687 durch den Physiker Isaac Newton erstmals beschriebene Erdanziehungskraft. Sämtliche Sicherheitslinien sind gerade gezeichnet. Doch weil jedes Projektil naturgemäss wegen der Erdanziehungskraft in einem Bogen fliegt und sich irgendwann wieder dem Boden annähert, sind gerade gezeichnete Linien zur Beurteilung der Sicherheit des Raums hinter einem Kugelfang untauglich.
Eine realistische Flugbahnkarte, die Schiessoffizier Heinz Eng gezeichnet hat, belegt eindeutig, dass Kleinkalibergeschosse in Altreu in einem leichten Bogen bis zur Eisenbahnlinie und noch 500 Meter darüber hinaus fliegen könnten.
In Punkt 5.6 des anwendbaren Reglements wird festgehalten: «Während der Schiessübungen ist das Betreten von und der Aufenthalt in den Gefahrenzonen 1, 2 und 4 verboten.» In Punkt 6.1 heisst es: «Nicht durch Sicherheitsbauten geschützte Fahr- und Fusswege in den Gefahrenzonen 1, 2 und 4 sind während der Schiessübungen mit Ketten oder durch Barrieren mit einheitlichem Warnschild abzusperren.» Solche Absperrungen wird es in Altreu nur geben, wenn der zuständige Eidgenössische Schiessoffizier dies anordnet. Der seit 1999 gültige, durch den damals zuständigen Schiessoffizier Major Willy Pfund gezeichnete Absperrplan besteht nur aus einer Karte, auf der mit einer roten Linie die Flugrichtung der Projektile angegeben ist. Absperrungen sind darauf keine eingezeichnet.
Auf die Frage, ob er als heute zuständiger Schiessoffizier garantieren kann, dass Passanten, die zufällig in der Gefahrenzone 4 zwischen der Schiessanlage und der weniger als 1000 Meter entfernten Bahnlinie spazieren, keiner Gefahr ausgesetzt sind, schreibt Oberst Heinz Eng: «Sicherheitsvorkehrungen vermögen nicht zu garantieren, aber sie minimieren das Risiko entscheidend. Es geht darum, mit allen nötigen Mitteln Gefahren zu minimieren. Im konkreten Fall ist dies mit der Erhöhung der durchschusssicheren Wand erfolgt. Die ordnungsgemässe und sichere Waffenhandhabung durch die Schützen wird vorausgesetzt und vom Schützenmeister überwacht. Diese kann durch keine baulichen Massnahmen ersetzt werden.»
Dieser Aussage des zuständigen Schiessoffiziers widersprechen alle drei Einsprachen. Alle fordern sie den Bau einer Hochblende, mit welcher in Altreu jeder unbeabsichtigt zu hoch abgegebene Schuss abgefangen würde.
Doch für den Bau einer solchen Hochblende, einer absolut sicheren und bezahlbaren Lösung, würde nicht nur eine Baubewilligung nötig. Die Schiessanlage steht nämlich nicht nur ausserhalb der Bauzone, sondern in der Witi, einem Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Während bei einer Baubewilligung fraglich ist, ob die Sicherheitsbedenken der Einsprecher überhaupt Beachtung finden, müsste für den Bau einer Hochblende die Umweltverträglichkeit geprüft werden – und dann droht die definitive Schliessung.