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Solothurn
Kanton Solothurn
Der Regierungsrat hat das Verhältnis zu den beiden öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsanstalten – Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) und IV-Stelle Solothurn – neu geregelt.
Der Regierungsrat entschied in einem früheren Regierungsratsbeschluss, die Ausweitung der «Public Corporate Governance Richtlinien» und der Beteiligungsstrategie auf die Sozialversicherungsanstalten AKSO und IV-Stelle zu prüfen. Dies ist im Verlauf der jetzigen Legislaturperiode geschehen. In der Folge wird im Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle ab der neuen Legislaturperiode keine Vertretung der Regierung mehr Einsitz nehmen.
Gleichzeitig regelt der Regierungsrat die Modalitäten der Eignergespräche zwischen dem Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle und dem zuständigen Regierungsrat bzw. der zuständigen Regierungsrätin (wie Häufigkeit, Inhalte).
Mit der Trennung der Verantwortlichkeiten wird auch die Vergütung neu geregelt. Der Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle erarbeitet dazu ein Vergütungsreglement. Es soll auf einem branchenüblichen Vergleichslohn, insbesondere unter Berücksichtigung der Verantwortung, der fachlichen Kenntnisse sowie der Sozialkompetenzen basieren. (sks)