Kanton Solothurn
Umsetzung der Beteiligungsstrategie: Keine Vertretung der Regierung mehr im Verwaltungsrat der AKSO und IV

Der Regierungsrat hat das Verhältnis zu den beiden öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsanstalten – Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) und IV-Stelle Solothurn – neu geregelt.

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Der Regierungsrat in Solothurn beschloss, mit der Beteiligungsstrategie das Verhältnis zur AKSO und IV neu zu regeln.

Der Regierungsrat in Solothurn beschloss, mit der Beteiligungsstrategie das Verhältnis zur AKSO und IV neu zu regeln.

Thomas Ulrich

Der Regierungsrat entschied in einem früheren Regierungsratsbeschluss, die Ausweitung der «Public Corporate Governance Richtlinien» und der Beteiligungsstrategie auf die Sozialversicherungsanstalten AKSO und IV-Stelle zu prüfen. Dies ist im Verlauf der jetzigen Legislaturperiode geschehen. In der Folge wird im Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle ab der neuen Legislaturperiode keine Vertretung der Regierung mehr Einsitz nehmen.

Trennung der Verantwortlichkeiten

Gleichzeitig regelt der Regierungsrat die Modalitäten der Eignergespräche zwischen dem Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle und dem zuständigen Regierungsrat bzw. der zuständigen Regierungsrätin (wie Häufigkeit, Inhalte).

Mit der Trennung der Verantwortlichkeiten wird auch die Vergütung neu geregelt. Der Verwaltungsrat der AKSO/IV-Stelle erarbeitet dazu ein Vergütungsreglement. Es soll auf einem branchenüblichen Vergleichslohn, insbesondere unter Berücksichtigung der Verantwortung, der fachlichen Kenntnisse sowie der Sozialkompetenzen basieren. (sks)