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Im September 2015 starb ein Jagdaufseher, als er in Riedholz auf der Suche nach einem verletzten Reh vom «Bipperlisi» erfasst wurde. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle hat nun ihren Schlussbericht veröffentlicht.
Es war der frühe Morgen des 23.September 2015. In der Nacht hatte es geregnet, und der 75-jährige Jagdaufseher K.F. suchte zwischen dem Hinterriedholz und Riedholz im Bereich der Gleise nach einem verletzten Reh. Auf dem Weg zurück zu seinem Auto, welches mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf dem Veloweg stand, überquerte er die Gleise. Dabei wurde er von einer Zugkomposition des «Bipperlisi» erfasst und tödlich verletzt.
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST nahm noch am selben Tag die Untersuchung auf. Deren Abschlussbericht liegt nun vor. «Der Personenunfall ist darauf zurückzuführen, dass der Jagdaufseher den nahenden Zug nicht rechtzeitig bemerkte und von diesem erfasst wurde», heisst es zusammenfassend.
Was den Jagdaufseher betrifft, steht für die Sicherheitsuntersuchungsstelle fest:
«Der Jagdaufseher war schon häufig in diesem Bereich für die Nachsuche nach Fallwild tätig und kannte die vorherrschenden Gefahren, war jedoch nie geschult worden über das Verhalten im Gleisbereich. Er wurde von seinen Angehörigen als sehr umsichtig beschrieben und verfügte über eine überdurchschnittliche Fitness. Erkundigungen ergaben, dass die Funktion seiner Sinnesorgane nicht eingeschränkt war. Er trug dunkelblaue Kleidung. Bei der durchgeführten forensischtoxikologischen Analyse ergaben sich keine Hinweise auf den Konsum von Alkohol, Drogen, Schlaf- oder Beruhigungsmitteln.»
Die SUST macht drei Dinge aus, die zum Unfall beigetragen haben:
Schuld und Haftung sind nicht Gegenstand der Untersuchung. Vielmehr will die SUST im Bericht Sicherheitsempfehlungen abgeben, wie solche Unfälle künftig vermieden werden können.
Wie im Schlussbericht steht, führe der Kanton Solothurn alle zwei bis vier Jahren einzelne Weiterbildungen durch und erlasse teilweise Weisungen. Als Beispiel wird die «Weisung Bergung Autobahn» erwähnt. «Für die Nachsuche im Gleisbereich von Eisenbahnen besteht keine besondere Anweisung», steht im Bericht weiter. Das Tragen von Warnausrüstung sei hingegen mehrmals empfohlen worden. Allgemein gelte, dass nicht nachts nach Fallwild gesucht werden soll. Dieser Vorgabe kann aber laut SUST kaum gefolgt werden. «Ein verletztes Tier muss so rasch als möglich gefunden und behandelt oder erlöst werden», heisst es.
Die SUST macht ein Sicherheitsdefizit aus: «Es ist anzunehmen, dass Wildhüter und Jagdaufseher aller Kantone sich öfter für eine Nachsuche im Bahnbereich aufhalten, ohne die nötige Ausbildung über das Verhalten im Gleisbereich zu haben». Es wird deshalb empfohlen, dass das Bundesamt für Verkehr sicherstellen soll, «dass die Kantone die Wildhüter und Jagdaufseher für das Verhalten im Gleisbereich schulen und für den Gebrauch einer Schutzausrüstung sorgen.»