Pflegekosten
Für einmal ist Pflästerlipolitik gefragt: Wer soll für Verbandmaterial zahlen?

Nachdem die Krankenkassen kein Verbandmaterial mehr bezahlen, herrscht im Kanton Solothurn mittlere Ratlosigkeit darüber, wer die Kosten nun zahlen soll.

Urs Moser
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Um die Materialkosten wird gefeilscht: Eine Pflegerin bereitet einen Wundverband vor.

Um die Materialkosten wird gefeilscht: Eine Pflegerin bereitet einen Wundverband vor.

Archiv/Severin Bigler

Trotz sogenannter Restkostenfinanzierung durch die Gemeinden ist der effektive Aufwand in der Alterspflege nicht voll gedeckt. Die Heime, die das beklagen, sahen sich am Wochenende bestätigt. Eine Auswertung der Somed-Daten des Bundesamtes für Gesundheit (Statistik der sozialmedizinischen Institutionen) durch die SonntagsZeitung ergab: Schweizweit kommt die öffentliche Hand nicht für Pflegekosten von über 300 Millionen jährlich auf, die sie eigentlich übernehmen müsste.

Im Kanton Solothurn verlangt die Gemeinschaft der Alters- und Pflegeheime nach einem erfolglosen Anlauf im letzten Jahr nun erneut eine Erhöhung der vom Kanton festzulegenden Höchsttaxen um 4,30 Franken. Das würde die Gemeinden mit rund 4,5 Millionen mehr für die Restkostenfinanzierung der Pflege belasten. Von Restkosten spricht man, weil die Beiträge der Krankenkassen und die Selbstbeteiligung der Pflegepatienten limitiert sind und somit eine Finanzierungslücke bleibt.

Wer bezahlt den Stützstrumpf?

Ein Grund dafür, dass diese Finanzierungslücke noch weiter aufgeht: Die Krankenkassen vergüten die sogenannten MiGeL-Kosten nicht mehr separat. MiGeL steht für die Liste an sich kassenpflichtiger Hilfsmittel wie Insulinpumpen oder Verbandmaterial, die aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2017 nun aber nicht mehr zusätzlich zu den allgemeinen Pflegekosten verrechnet werden dürfen.

Das stellt ein neues Problem für die Heime und vor allem auch die Spitex-Organisationen dar. Den Patienten können sie die MiGeL-Kosten nicht verrechnen, das wäre gesetzeswidrig. Also bleibt eigentlich auch hier nur die öffentliche Hand, die über die Restkostenfinanzierung einspringen müsste. Im Kanton Solothurn scheint aber einige Verwirrung zu herrschen, wie das Problem zu lösen ist.

Die Verantwortung im Rahmen der Restfinanzierung werde nach seinem Dafürhalten eingehalten, lässt das kantonale Amt für soziale Sicherheit verlauten. Tony Broghammer, Präsident der Vereinigung der Alters- und Pflegeheime GSA, dagegen klagt: «Das Amt für soziale Sicherheit und der Verband der Einwohnergemeinden wehren sich hartnäckig gegen das Bezahlen und ignorieren damit die inzwischen ergangenen Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts.» Und vonseiten der Spitex-Organisationen (für die im Kanton Solothurn die Restkostenfinanzierung überhaupt erst ab nächstem Jahr geregelt ist) heisst es, die MiGeL-Kosten seien in den neuen Höchsttaxen nicht abgebildet. «Wir gehen davon aus, dass der Kanton und der Verband der Einwohnergemeinden erst noch die Resultate der nationalen Vorstösse abwarten will», sagt Beatrice Grolimund, Geschäftsleiterin des kantonalen Spitex-Verbands.

Warten auf Bundesbern

Nun ist auf Bundesebene tatsächlich neue Bewegung in die Sache gekommen. Der Nationalrat hat einer Motion seiner Gesundheits- und Sozialkommission zugestimmt, die eine Gesetzesänderung verlangt, damit Heime und Spitex-Organisationen die MigeL-Produkte wieder in Rechnung stellen können. Eine ähnlich lautende Motion des Solothurner Ständerats Pirmin Bischof hat die kleine Kammer im September gegen den Willen des Bundesrats an seine zuständige Kommission zur Vorberatung überwiesen. Aber die Mühlen der Gesetzgeber in Bern mahlen bekanntlich langsam. Wer steht für die Kosten gerade, bis die Krankenkassen allenfalls tatsächlich wieder zahlen müssen? Nehmen Kanton und Gemeinden ihre Verantwortung wirklich wahr oder foutieren sie sich nicht vielmehr um die momentane Rechtslage, wie ihnen das GSA-Präsident Broghammer vorwirft?

«Bis auf Bundesebene eine Lösung gefunden worden ist, muss im Rahmen der Restfinanzierung eine Übergangsregelung gefunden werden», sagt Claudia Hänzi dazu, die Chefin des kantonalen Amts für soziale Sicherheit. Ein Problem dabei ist aber: Man sollte schon wissen, was genau eigentlich zu bezahlen ist. Die betroffenen Leistungserbringer seien aufgefordert worden, die Daten zu liefern. Ergebnisse dazu lägen aber bis heute nicht vor, heisst es beim Kanton. «Wir wissen also nach wie vor nicht, wie viel an Erträgen bei den Leistungserbringern tatsächlich weggefallen sind beziehungsweise was es zu decken gälte», so Claudia Hänzi.

Beatrice Grolimund vom Spitex-Verband bestätigt, dass es nicht gelungen ist, verlässliche Zahlen zu liefern. Das Problem sei, dass die Spitexorganisationen die Materialbewirtschaftung sukzessive an spezialisierte Lieferfirmen ausgelagert hätten, die auch die Rechnungen den Versicherern zustellten. Im System der Spitex seien entsprechend keine Kosten erfasst. Man habe für das erste Semester 2018 zwar eine Zahl zu ermitteln versucht, die könne aufgrund der geschilderten Umstände aber nicht wirklich als repräsentativ gewertet werden. Die einzigen, die die eigentliche Höhe der Materialkosten kennen, seien die Versicherer.

Hilfe im Notfall signalisiert

Claudia Hänzi ist «dennoch zuversichtlich, auf das Jahr 2019 eine gangbare und für alle geltende Übergangslösung zu haben». Worauf diese Zuversicht fusst, bleibt offen. Auf jeden Fall wehrt man sich beim Kanton (auch im Namen der Gemeinden) gegen den Vorwurf, Spitex und Heime unterdessen im Stich zu lassen. Für das laufende Jahr sei den Leistungserbringern mit Grundversorgerauftrag vonseiten der Gemeinden signalisiert worden, dass bei finanziellen Engpässen Hilfe geleistet wird, sagt Claudia Hänzi.

Die Spitexorganisationen seien wegen des höheren Verbrauchs an MiGeL-Produkten in der Regel von der aktuellen Problematik zwar stärker betroffen als die Heime, die über mehr Mittel verfügen würden, um Schwankungen bei den Einnahmen auszugleichen. Aber die Zusicherung finanzieller Hilfe für den Fall, dass die Grundversorgung in Frage gestellt wäre, gelte für die Heime gleichermassen. «Bis dato ist uns aber kein Heim bekannt, dass wegen finanzieller Engpässe infolge der MiGeL-Situation an uns gelangt wäre», so Hänzi. Man stehe mit den Heimen als Bewilligungsbehörde in einem regen Austausch. Entsprechend würde man frühzeitig erfahren, wenn eine Institution die Situation nicht mehr zu tragen vermag.