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Kanton Solothurn
In der Ausstellung «P-26 - Geheime Widerstandsvorbereitungen im Kalten Krieg" im Museum Altes Zeughaus Solothurn wird der Fichenskandal 1990 thematisiert. Auch der Kanton Solothurn hatte daraufhin seine Parlamentarische Untersuchungskommission PUK.
Eine Frau und ein Mann, die in einem «toten Briefkasten» nicht Staatsgeheimnisse, sondern bloss Liebesbriefe hinterlegt hatten; ein Italiener, der das Pech hatte, sein Auto vor dem Haus einer «linken» Wohngemeinschaft abgestellt zu haben; ein Ärztepaar, das mit «Poch»-Sympathisanten befreundet war; Bürgerinnen und Bürger, die «oft in Alternativ-Restaurants anzutreffen» waren; die 1.-Mai-Redner samt ihren Themen ... Sie alle hatten eines gemeinsam: Sie wurden in den Jahren des ausklingenden Kalten Krieges von Solothurner Staatsschützern bespitzelt und in Fichen und Archiven registriert.
Solche auf den ersten Blick eher amüsante Eintragungen brachte 1990 – neben Registrierungen der bedenklicheren Art – eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) des Solothurner Kantonsrates an den Tag. Der PUK-Bericht zeigte auf, dass nicht nur auf eidgenössischer, sondern auch auf kantonaler Ebene eine erschreckende Sammelwut von mehr oder weniger dilettantisch operierenden und an sehr langen Leinen «geführten» Staatsschützern geherrscht hatte.
Die Einsetzung einer kantonalen PUK war im Solothurner Parlament nicht etwa von der politischen Linken gefordert worden, sondern von der FDP-Fraktion angestossen worden. Gegen den Willen des Regierungsrates hiess der Kantonsrat die Motion gut und wählte im März 1990 die PUK. Im Januar 1991 stellte das Gremium – präsidiert vom Grenchner FDP-Vertreter Martin Sommer – seinen «Bericht über die Fichenproblematik im Kanton Solothurn» der Öffentlichkeit vor.
Das Fazit des Berichts: Die zwei verantwortlichen Solothurner Datensammler waren «getreue Diener ihrer Herren» (Bundespolizei, Bundesanwaltschaft) und führten Aufträge aus, «ohne sich über die damit gegebene Problematik weiter Gedanken zu machen». Jahrelang hätten sie «die Konzeptlosigkeit und sture Feindbild-Fixierung widerspruchslos mitgetragen» und sich der «in einigen Fällen angeordneten Gesinnungsschnüffelei nicht widersetzt».
Informationen aus einer beim Polizeidepartement geführten «Zentralregistratur» wurden nach Erkenntnis der PUK sogar gegenüber Dritten weitergegeben. So im Zusammenhang mit Stellenbewerbungen etwa an die SBB oder die damalige PTT. Besonders heikel dabei: Alle durch Anzeigen belasteten Personen blieben zehn Jahre lang registriert, selbst wenn schon längst ein Freispruch erfolgt oder das Verfahren eingestellt worden war. Dies habe, so führten Vertreter der PUK damals vor den Medien aus, im einen oder anderen Fall zweifellos zu Nachteilen bei der Stellensuche führen können.
Der PUK-Bericht legte auch offen, dass die jährlichen Vergütungen der Bundesanwaltschaft für die «Dienstleistungen» des kantonalen Nachrichtendienstes – 1990 immerhin 14 600 Franken – nicht etwa in die Staatskasse flossen, sondern auf einem Sparbuch landeten, über das der Kantonspolizei-Kommandant «für allgemeine Anschaffungen für das Korps» verfügen konnte. Dass die jeweiligen Kommandanten, die um die Problematik der grenzenlosen Sammelwut gewusst hätten, die zuständigen Regierungsräte nicht auf die heikle Situation aufmerksam gemacht hatten, wurde von der PUK kritisiert.
Allerdings: Genützt hätten solche Hinweise zumindest bis 1988 kaum viel, denn der bis dahin amtierende Vorsteher des Polizeidepartements war Gottfried Wyss. Der damals mit seiner Partei, der SP, im Clinch liegende Wyss hatte selber ein sehr unverkrampftes Verhältnis zum Nachrichtendienst. Mehrfach habe dieser von sich aus Nachforschungen zu gewissen Personen und deren politischer Einstellung in Auftrag gegeben, wie die PUK festhielt. PUK-Präsident Sommer selber hob hervor, dass «die meisten der 163 eigentlichen kantonalen Dossiers in der Ära Wyss angelegt» worden seien.
Der «Generalantrag» der PUK an die Regierung lautete denn auch, «alle Mängel überall zu beheben». Zentrale Forderungen dabei: eine Verbesserung des Datenschutzes und die Einsetzung eines (zunächst nebenamtlichen) Datenschutzbeauftragten; eine bessere und sicherere Archivierung und eine intensivere Beaufsichtigung und Kontrolle des kantonalen Nachrichtendienstes.
Korrekturen, die nach und nach umgesetzt wurden, doch erst das 2003 in Kraft getretene Datenschutzgesetz brachte endlich eine umfassende Regelung der Datensammlung und -archivierung im Kanton. Dieses Gesetz nimmt auch die selbstständigen Anstalten und die Gemeinden in die Pflicht.
Die PUK stiess nicht nur auf die Kopien der im Auftrag der Bundespolizei und der Bundesanwaltschaft bearbeiteten 2481 Staatsschutzakten des Bundes. Gefunden wurden auch 163 eigentliche kantonale Dossiers, die teils ebenfalls Zeugnis von eigentlicher Gesinnungsschnüffelei ablegen. Dazu kamen Sammeldossiers etwa von Gegnern der Autobahn A5, von Armeegegnern (GSoA) oder der Einsprecher gegen Nagra-Bohrungen in Hägendorf. Insbesondere bei der Kantonspolizei tauchten fragwürdige Datensammlungen auf: So waren neben 270 Fahrenden (Männer, Frauen, Kinder) auch Massagesalons und dort einschlägig tätige Personen sowie Schwule (1968 bis 1976 nachgeführt) in speziellen Karteien registriert worden.
Damit bestätigten sich die Erkenntnisse einer vom Regierungsrat unabhängig von der PUK zuvor schon eingesetzten verwaltungsinternen Arbeitsgruppe. Diese hatte die kantonalen Amtsstellen auf Datensammlungen zu durchforsten und war mit 566 Personenregistern fündig geworden, von denen 497 mehr oder weniger intensiv nachgeführt worden waren. «Ich bin von der sehr, sehr hohen Zahl überrascht gewesen», räumte Regierungsrat Rolf Ritschard (SP) Mitte August 1990 an einer Medienkonferenz ein. Ritschard hatte 1988 Vorgänger Gottfried Wyss als Polizeidirektor abgelöst. Die meisten der Register seien zwar «unentbehrliche Arbeitsinstrumente und absolut harmlos», andere – wie etwa das Fahrenden-Register – «nicht zu verantworten und deshalb zu vernichten».
Urs Mathys