Amtsgericht Solothurn-Lebern
Wegen IV-Betrugs vor Gericht - nach dem Urteil hyperventiliert die Beschuldigte

Eine Solothurnerin musste sich wegen IV-Betrugs am Freitag vor Amtsgericht Solothurn-Lebern verantworten. Auf der einen Seite war von «Lügengebäude» die Rede, auf der anderen von einer unrechtmässigen Observation. Und am Schluss musste die Ambulanz vorfahren.

Ornella Miller
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Hunderttausende Franken soll eine heute 56-jährige Schweizerin der AHV- und IV-Stelle jahrelang durch Betrug abgeknöpft haben. Pia D.* gab an, an Agoraphobie zu leiden, also an Angst vor Kontrollverlust – etwa Angst davor, alleine das Haus zu verlassen, Geschäfte zu betreten, in Menschenmengen und auf öffentlichen Plätzen zu sein oder allein mit dem ÖV zu reisen. Sie wurde beschuldigt, ungerechtfertigt Sozialleistungen bezogen zu haben, indem sie vorgab, deswegen nicht arbeiten zu können.

Vor Amtsgericht Solothurn-Lebern ging es laut Anklageschrift um die Deliktsumme von etwas über 400000 Franken, doch manche Bezüge waren schon verjährt.

Ein anonymes Schreiben lieferte den Hinweis

Die Vertreterin der IV-Stelle Solothurn als Privatklägerin sprach gar von einem ursprünglichen, aber teils verjährten, Betrag von über 600000 Franken. Dies soll sich zwischen 1998 und 2015 ereignet haben.

Aufgeflogen ist der Fall durch ein bei der IV-Stelle eingegangenes anonymes Schreiben. Die veranlasste dann 2014 ein psychiatrisches Gutachten, welches die Krankheit zwar bestätigte, aber eine Arbeitsfähigkeit von neunzig Prozent attestierte.

Aufgrund einer Observation durch einen Privatdetektiv zeigte sich, dass sich die Stadtsolothurnerin alleine in der Stadt bewegen kann. An einem Tag besuchte sie sieben Geschäfte. Die IV-Stelle erstattete Strafanzeige, eine Hausdurchsuchung erfolgte. Da fand man Pias Pass. Den hatte die IV zuvor vergebens von ihr eingefordert – Pia hatte behauptet, ihn «trotz intensiver Suche» nicht finden zu können.

Aus diesem und Ferienfotos ging hervor, dass sie eine Vielzahl Fernreisen unternommen hatte, etwa nach Thailand, Brasilien, Singapur, obwohl sie gegenüber der IV angegeben hatte, schon lange keine Flugreisen unternommen zu haben. Strandfotos oder Fotos von einem Gruppenausritt zeigten, dass sie ihre Ferien genoss. «Ironischerweise» weilte Pia gerade mit ihrem Freund in Fuerteventura, als die Hausdurchsuchung stattfand, erzählte die IV-Vertreterin.

In einem anderen Anklagepunkt wurde Pia beschuldigt, die AHV um über 30000 Franken betrogen zu haben, indem sie mit einem gefälschten Mietvertrag angab, ihrem Lebenspartner Miete bezahlen zu müssen für seine gemeinsam bewohnte Wohnung. Er wies in der Steuererklärung aber keine entsprechenden Mieteinnahmen aus. Und Pia hatte behauptet, den Besitzer der Wohnung nicht zu kennen.

Staatsanwältin Susanne Humm hielt fest, dass sie nicht in Abrede stelle, dass Pia an der Krankheit leide. Es frage sich aber, wie stark die Einschränkungen seien. «Im Alltag funktionierte sie bestens.» Pia hätte die Schwierigkeiten überwinden und trotzdem arbeiten können. Das zeige auch der Umstand, dass sie nach Wegfallen der Renten einen 50-Prozent-Job in einem Restaurationsbetrieb ausüben konnte. Während Summ von «Lügengebäude» und «Arglist» sprach und eine teilbedingte Gefängnisstrafe von 36 Monaten forderte, verlangte Verteidigerin Stephanie Selig einen Totalfreispruch.

Kritik an Observation durch Sozialdetektive

Es liege keine «relevante Täuschung» vor. Pia habe nur ihre Krankheit geschildert, und die sei ja bestätigt. Ob es ihr möglich sei, sie zu überwinden, darüber dürfe sie sich irren. Selig führte weiter aus, warum die Ergebnisse der Observation nicht verwertet werden dürften: Fehlende gesetzliche Grundlage – auch privater Raum beobachtet – zu viele erfasste Zeitpunkte. Die Überwachung sei nicht auf ausgewiesene Zweifel hin erfolgt.

Zu den relativ wenig beobachteten angeblichen Verfehlungen sagte die Verteidigerin: «Wie jeder andere Mensch hat meine Mandantin gute und schlechte Tage.» Manchmal sei sie in der Lage gewesen, rauszugehen. Zum Vorwurf des Mietbetrugs fand Selig, dass es sich um mühelos überprüfbare Angaben gehandelt habe, deshalb liege kein Betrug vor.

Pia, welche aufgrund ihrer Krankheit drei Medikamente einnimmt, sprach vor dem Gericht ruhig. Beim Gespräch mit dem Gutachter und auf der IV-Stelle hingegen habe sie sich gemäss Anklage «bewusst weinerlich, heftig atmend und jammernd» gezeigt. Sie habe sich an der Mauer abgestützt, gezittert. Pia gab nur teilweise Auskunft.

«Bei Panikattacken bekomme ich Herzrasen, Schweissausbrüche, ich verliere den Realitätsbezug, etwa indem ich in eine Ecke hineinlaufe.»

Widersprüche erklärte sie etwa so: Sie könne nicht allein sein, in der Öffentlichkeit brauche sie Menschen, auch Fremde, an die sie sich wenden könne. Die sollen sie bei Panik «klemmen», damit sie sich wieder spüren könne. In Solothurn habe sie in zwei Geschäften Rückzugsorte gehabt, wo sie sich etwa in einer Umkleidekabine habe hinsetzen dürfen.

Das Gericht mit Raphaela Schumacher, Rosmarie Châtelain und Markus Zubler sprach Pia schuldig wegen gewerbsmässigen und wegen mehrfachen Betrugs und ordnete 40 Monaten Haft an. Ohne Reduktion wegen langer Verfahrensdauer hätte sie 50 Monate erhalten. Nach Kenntnisnahme der Haftdauer verliess Pia mittendrin allein den Saal. Draussen fiel sie offenbar polternd vom Stuhl und hyperventilierte. Die Ambulanz holte sie schliesslich ab.

*Name geändert