Eine Veranstaltung, die am 24. November im Grenchner Zwinglihaus stattfindet, soll Klarheit zum Einbürgerungsprozess schaffen.
Das Einbürgerungsverfahren ist mit Klischees und Mutmassungen umrankt. Auch die Gesetzesänderung auf nationaler Ebene vor drei Jahren hat Mythen von Verhörsituationen und peinlichen Fragen nicht beseitigt. Da ist es höchste Zeit, einen Beitrag zur Klärung der Angelegenheit zu leisten, sagte sich Granges Mélanges, der Verein, der sich um ein gutes Zusammenleben der Kulturen in Grenchen kümmert.
Der Verein hat den Präsidenten der städtischen Integrationskommission, Richard Aschberger, eingeladen, die geltenden Regeln und Bedingungen zum Erwerb des roten Passes zu erklären. Er ist zugleich Mitglied der Einbürgerungskommission der Bürgergemeinde. Ausserdem wird Jacqueline Gissler dem Publikum Rede und Antwort stehen. Sie kümmert sich im Sekretariat der Bürgergemeinde Grenchen um die Einbürgerungen.
«Wir möchten mit dem Infoanlass sowohl einbürgerungswillige Ausländerinnen und Ausländer ansprechen als auch Schweizer und Schweizerinnen, die sich für diesen Prozess interessieren», sagt Elisabeth Egli, Präsidentin von Granges Mélanges. Die Idee für den Anlass sei aufgrund der Gesetzesänderung 2018 erstmals zur Sprache gekommen, und zwar in der Integrationskommission der Einwohnergemeinde.
Mit der Revision wurden die Hürden bei den Sprachkenntnissen und der gesellschaftlichen Integration erhöht und der Zugang zum Bürgerrecht für die dritte Ausländergeneration erleichtert. Neu kann sich nicht mehr einbürgern lassen, wer Steuerschulden hat. Zuvor genügte eine Abzahlungsvereinbarung samt Nachweis, dass jegliche Schulden abgezahlt werden.
Der Sonderstatus der Steuerschulden ist für Aschberger ein Kritikpunkt an dem Gesetz. Er würde es begrüssen, wenn man erst dann zur Einbürgerung zugelassen wird, wenn alle Arten von Schulden abgezahlt sind. «Aktuell haben wir keine Handhabe gegen die übrigen Schulden. Die betreffende Person muss nur den Nachweis erbringen, dass er oder sie den Verpflichtungen nachkommt, die mit diesen Schulden verbunden sind.»
Im Zentrum des Abends im Zwinglihaus steht die Vermittlung eines Leitfadens für Einbürgerungswillige. Was ist wann zu tun, welche Sprachkenntnisse sind gefordert, welche Rolle spielt der Einbürgerungskurs und welche Gebühren fallen an? Beim finanziellen Aspekt sorgt der Kanton mit Deckelungen für Fairness zwischen den Bürger- respektive Einheitsgemeinden.
«Granges Mélanges ist mit der Idee des Anlasses zu mir gekommen. Mir ist das Thema sehr wichtig», sagt Aschberger. «Es ist entscheidend, dass wir den Vermutungen und Vorurteilen Fakten gegenüberstellen. In gewissen Kreisen herrscht noch immer die Vorstellung, dass Einbürgerungswillige einem Verhör unterzogen werden.» Dabei setze das Gespräch mit der Einbürgerungskommission den Schlusspunkt hinter ein monatelanges Verfahren. «Am liebsten begrüssen wir die ganze Familie zum Schlussgespräch, denn die Einbürgerung der ganzen Familie ist der Idealfall.»
Mittwoch, 24. November, 19.30 Uhr, Zwinglihaus Grenchen: Einbürgerung in der Schweiz, Bedingungen und Prozess seit 2018, Erfahrungen, mit Frage-Antwort Runde. Es gilt Zertifikatspflicht, Eintritt frei.