Startseite
Schweiz
Nicht immer vertrauten die Soldaten im Aktivdienst des Zweiten Weltkriegs ihren Vorgesetzten. Ganz im Gegenteil.
Es ist Montag, der 15. April 1940, ein schöner, frühlingshafter Tag, gerade richtig, um Bohnenstangen zu pflanzen. 16 Uhr 50, der Leutnant nähert sich dem Bunker. Er ist 30 Jahre alt, Doktor der Jurisprudenz. Er sollte noch 10 Minuten leben. 15 Meter südöstlich befindet sich das Häuschen der Schildwache. Dort bewacht der Füsilier den Bunker. Er ist 23 Jahre alt, Landarbeiter. Der Leutnant befiehlt dem Soldaten, drei Meter näher an den Bunker zu rücken. Sie kennen sich gut: Der Leutnant ist der Zugführer des Füsiliers. Sie dienen in der Kompanie III/269, in der Nähe von Glattfelden bei Eglisau im Zürcher Unterland. Die Kompanie hat den Auftrag, den Bau des «Lettenwerks», einer Festung am Rhein an der Grenze zu Deutschland, zu bewachen.
Der Leutnant geht auf den Bunkereingang zu. Der Füsilier folgt ihm, ruft «Halt». Er lädt eine Patrone vom Magazin in den Lauf seiner Waffe und spannt den Ring. Der Leutnant, mittlerweile im Eingang, hört das Geräusch und befiehlt dem Füsilier, das Gewehr zu sichern. Dieser ruft ihm entgegen, den Bunker zu verlassen, gibt dem Leutnant 20 Sekunden Zeit. Die Waffe unter den rechten Oberarm gepresst, schaut er auf seine Armbanduhr. Der Leutnant steht vier, fünf Meter vor dem Füsilier. Er wendet ihm sein Gesicht zu, schaut ebenfalls auf die Uhr. Langsam verstreicht die Zeit. Dann macht der Leutnant einen Schritt auf das Innere des Bunkers zu. Der Füsilier nimmt das Gewehr in Anschlag und zieht den Hahn. Es kracht. Der Leutnant bleibt einen Moment stehen, schlägt die Hände zusammen, stösst einen Schrei aus und fällt zu Boden.
Der Schuss schreckt den Malermeister im Bunker auf. Er war im Geschützstand beschäftigt, hat zuerst einen scharfen Wortwechsel, dann Stille und schliesslich einen Schuss gehört. Er stürzt aus dem Bunker, und während er sich um den am Boden liegenden Leutnant kümmert, fragt er den Füsilier vorwurfsvoll, was er getan habe. «Meine Pflicht», sagt der, und: Der Leutnant habe «einen Streifschuss verdient». Der Schuss hat den Leutnant aber im Bauch getroffen. Die herbeieilenden Sanitäter können nichts mehr machen, und der Arzt kann später nur noch den Tod des Getroffenen feststellen.
Die Militärjustiz ordnet am gleichen Tag eine Untersuchung an. Der Untersuchungsrichter der 6. Division lässt einen Situationsplan erstellen, stellt das Ereignis vor Ort mit Statisten nach, befragt zwanzig Zeugen, gibt eine Obduktion des Toten und ein psychologisches Gutachten zum Füsilier in Auftrag und erstellt eine Dokumentation mit den verschiedenen Befehlen zur Wache und zum Waffengebrauch.
Der Untersuchungsrichter findet heraus, dass der Leutnant unter seinen Offizierskollegen als Draufgänger galt. Bei den Soldaten war er nicht gut angesehen. Sie «hassten» insbesondere das, was der Leutnant als «seine Leute probieren» bezeichnete. Er schlich sich nachts an Schildwachen heran, um zu prüfen, wie sie reagieren, und sie dann zu kritisieren. Zuweilen befahl er einem Soldaten, zu versuchen, einem Wachhabenden das Gewehr zu entreissen. Das war ein «gefährliches Spiel», wie der Untersuchungsrichter unmissverständlich im Bericht festhält: Der Leutnant hatte es in vielen Fällen der «Gutmütigkeit» der Soldaten zu verdanken, dass es keinen Unfall gab. Ob man versucht hat, ihn zu einem professionelleren Verhalten zu bewegen, ist nicht klar. Die meisten Zeugen teilten die Einschätzung des Untersuchungsrichters, dass der Leutnant das «Schicksal herausgefordert» hat.
In Bezug auf die Persönlichkeit des Füsiliers ist sich der Untersuchungsrichter nicht sicher. Er vermerkt, dass der Soldat «nicht etwa aus Versehen, sondern mit Wissen und Willen auf den Leutnant geschossen hat»; man könnte auch sagen «kaltblütig» – war es Rache? Der Untersuchungsrichter gibt ein psychologisches Gutachten in Auftrag. Gestützt darauf, bezeichnet er den Füsilier als «einfachen, offenen, ehrlichen Menschen». Was ihn besonders beeindruckt, ist die Tatsache, dass er ihm gegenüber wiederholt, was er schon dem Malermeister gesagt hat: Er habe «seine Pflicht getan», und der Leutnant habe «einen Streifschuss verdient».
Den Ausschlag für die Bewertung der Angelegenheit geben, neben dem Verhalten des Offiziers, die Wach- und Schiessbefehle. Der Befehl vom 2. Dezember 1939 schreibt dem Wachhabenden vor, «einmal sehr energisch Halt zu rufen» und «die Schusswaffe zu gebrauchen, wenn ihm bei der Ausführung von Befehlen Widerstand geleistet wird». Der beim Bunker angeschlagene Befehl lautet: «Ich (als Schildwache) verhindere, dass Personen ohne Ausweis die Baustelle betreten». Der Untersuchungsrichter vermerkt, dass der Leutnant «genau wusste», dass er nicht berechtigt war, ohne Begleitung des Kommandanten den Bunker zu betreten, und er habe auch keinen solchen Ausweis gehabt.
Der Befehl der Grenzfüsilier-Kompanie III/269 führte die Offiziere, welche ohne Ausweis Zutritt haben, namentlich auf. Der Füsilier war also «berechtigt, von seiner Schusswaffe Gebrauch zu machen». Der Frage, ob es «noch andere Mittel gegeben hätte», dem Befehl Achtung zu verschaffen, geht der Untersuchungsrichter nicht weiter nach. Die Möglichkeit der Festnahme des Leutnants «ändere daran nichts», der Leutnant habe «die gefährliche Lage durch sein Verhalten geschaffen».
Damit folgt der Untersuchungsrichter der Stossrichtung, die schon im Befehl des Kommandanten des Grenzregiments 54 zur Untersuchung des Vorfalls angelegt war: Der Leutnant habe ohne Bewilligung den Bunker betreten und der Aufforderung der Schildwache keine Folge geleistet. Den Tod seines Zugführers habe der Füsilier «nicht gewollt»; dass der Bauchschuss tödlich wirken sollte, «konnte er nicht voraussehen». Der Füsilier «kann für den Tod des Leutnants strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden».
Es hat in der Zeit des Zweiten Weltkriegs in der Schweizer Armee etliche solche Vorfälle gegeben. Sie bilden die faktische Grundlage für den Topos, der nach dem Ende des «Aktivdienstes» oft zu hören war. Unsere Väter und Grossväter behaupteten immer wieder, dass im Ernstfall, wenn die Deutschen gekommen wären, die ersten Schüsse «nach hinten abgegeben» worden wären. Gemeint war damit, dass man zuerst die frontistischen Offiziere hätte ausschalten müssen, um überhaupt kämpfen zu können, und dabei auch gerade noch «einige Sadisten», Offiziere, die ihre Macht missbrauchten, «beseitigt» hätte.
Im Nachhinein wissen wir: Die deutsche Wehrmacht hat die Schweiz nicht angegriffen. Aber die Stimmung im Frühjahr 1940 war sehr angespannt. Man konnte nicht wissen, was geschehen würde. Der Bau von Verteidigungsanlagen zeigt, dass man mit einem Angriff rechnete. Die meisten Soldaten waren gewillt, die Schweiz zu verteidigen. Sie waren aber nicht gewillt, sich alles gefallen zu lassen. Der Füsilier jedenfalls «spielte» nicht mehr mit. An diesem frühlingshaften Apriltag setzte er der aus der Hierarchie resultierenden Macht des Leutnants seinen Befehl und seine Waffe entgegen. Der Untersuchungsrichter hat den Vorfall am Letten bewundernswert sorgfältig abgeklärt.
Der Frage nach dem Machtmissbrauch im Offizierskorps konnte er natürlich nicht nachgehen. Er schloss das Dossier als «Unglücksfall» ab.
*Guido Koller ist Historiker und spezialisiert auf Zeitgeschichte.