Steuerstreit
Zweite Privatbank gibt auf - Bank Frey weiteres Opfer im US-Steuerstreit

Nach der Bank Wegelin ist es nun die Zürcher Privatbank Frey mit Sitz an der Bahnhofsstrasse, welche unter dem Druck des US-Steuerstreits aufgibt. Die Bank betont jedoch, dass die Einstellung der Geschäftstätigkeit freiwillig geschehe.

Matthias Niklowitz
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Die Bank Frey stellt ihre Geschäftstätigkeit ein.

Die Bank Frey stellt ihre Geschäftstätigkeit ein.

Keystone

Die Zürcher Privatbank Frey wirft das Handtuch. Auf Antrag des Verwaltungsrates hat eine ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Bank Frey & Co. AG am Donnerstag entschieden, dass sie ihre Geschäftstätigkeit einstellen wird.

„Der Entscheid ist auf die zunehmend schwierigen Marktverhältnisse, die ausufernde Regulierung und die kaum mehr zu tragenden Auflagen zurückzuführen, welche kleinere Privatbanken unter anderem infolge des Steuerstreits mit den USA zu erfüllen haben", heisst es in der Mitteilung.

Kosten aus dem Ruder

Die Bank Frey habe in den vergangenen Monaten festgestellt, dass sich Kosten und Aufwendungen in einem Ausmass abzeichnen, die für eine kleinere Privatbank nicht mehr tragbar seien. „Grund dafür ist die in immer kürzeren Abständen erfolgende und sich stetig verdichtende Regulierung der Finanzinstitute", wie die Bank feststellt.

Verwaltungsratspräsident Markus Frey bedauert den Entscheid: „Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren haben sich vor allem innerhalb der Schweiz Umstände und Herausforderungen ergeben, die eine sinnvolle Weiterführung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäfts für eine kleine Bank nicht mehr erlauben. Die Bank Frey zieht sich daher aus der operativen Geschäftstätigkeit als Bank zurück", liess sich Frey zitieren.

Keine Liquidierung

Die Bank Frey sei aber finanziell gesund und werde nicht liquidiert. Der Entscheid zur Aufgabe der Banktätigkeit erfolge freiwillig aufgrund einer eigenen Analyse der Gesamtumstände.

Der Steuerstreit zwischen den USA und der Schweiz hat zu einem Programm geführt, welches das U.S. Department of Justice (DoJ) den Schweizer Banken eine Lösung anbietet. Davon ausgeschlossen sind indes die Banken der sogenannten Kategorie 1, gegen die bereits ein Verfahren läuft. Die Bank Frey gehört zu dieser Kategorie, da sie Gegenstand einer Untersuchung des DoJ ist, wie sie dies bereits im Geschäftsbericht 2012 publizierte.

„Dabei ist herauszustreichen, dass die Bank Frey in diesem Verfahren „subject" und nicht „target" ist", wie es von der Bank weiter heisst. Sie sei demnach weder angeklagt noch davon bedroht, angeklagt zu werden. Ebenso habe sie sich innerhalb der Schranken des schweizerischen Rechts und des US-Rechts kooperativ verhalten und beabsichtige, dies auch weiterhin zu tun.