Möriken-Wildegg
Zwei Varianten für die Grünabfuhr

Die Traktandenliste der Gemeindeversammlung in Möriken-Wildegg vom 23. November ist kurz: Neben dem Budget sind einzig zwei geänderte Reglemente zu behandeln.

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Abfall

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Aargauer Zeitung

Hanny Dorer

Sowohl für das Bestattungs- und Friedhofreglement als auch für das Abfallreglement führte der Gemeinderat diesen Frühling eine Vernehmlassung durch, deren Resultate in die neuen Reglemente einflossen.

Grundsätzlich soll an der wöchentlichen Kehrichtabfuhr und am System mit Gebührenmarken auf den Säcken festgehalten werden. Zusätzlich werden für Kleinhaushalte auch Kehrichtmarken für 17-Liter-Säcke eingeführt.

Um eine Kostendeckung von 100 Prozent (bisher 75 Prozent) zu erreichen, schlägt der Gemeinderat, zusätzlich zu den Gebührenmarken, die Einführung einer pauschalen Grundgebühr pro Wohn- beziehungsweise Betriebseinheit vor. Mit dieser Grundgebühr sollen die Aufwendungen für Separatsammlungen von Papier, Glas, Metallen und Altöl, für Personalkosten im Zusammenhang mit der kommunalen Abfallwirtschaft, Administration sowie den Bau, Betrieb und Unterhalt der Sammelstellen gedeckt werden. Stimmt die Gemeindeversammlung dem neuen Deckungsgrad von 100 Prozent zu, würde im Gegenzug der Steuerfuss um 1 Prozent auf 97 Prozent gesenkt; andernfalls würde er auf 98 Prozent bleiben.

Unbefriedigende Situation

Trotz der unbefriedigenden Situation bei den insgesamt vier Grüngutsammelstellen (Lindenstrasse, Eichliweg, Unteräschstrasse und Bergackerstrasse) sprach sich in der Vernehmlassung eine Mehrheit für die Beibehaltung der Grüngutsammelstellen und gegen die Einführung einer regelmässigen Grünabfuhr aus. Gleichzeitig wurde aber verlangt, dass die Ordnung um die Sammelplätze, die meistens sehr zu wünschen übrig lässt, verbessert werden solle.

In seiner Vorlage stellt der Gemeinderat die beiden Varianten einander gegenüber und listet die Vor- und Nachteile auf. Sollte sich die Gemeindeversammlung für die Beibehaltung der Sammelstellen entscheiden, müssten diese zur Verschönerung des Ortsbildes instand gestellt werden. In diesem Fall wird dazu ein Verpflichtungskredit von 75 000 Franken beantragt.

Neues Gemeinschaftsgrab

Da die Benützung des neuen Gemeinschaftsgrabes im bisherigen Bestattungs- und Friedhofsreglement nicht geregelt war und sich die Bedürfnisse der Friedhofsnutzer in den letzten Jahren geändert haben, hat der Gemeinderat das bestehende

Reglement einer umfassenden Prüfung unterzogen. An der im Frühling durchgeführten Vernehmlassung haben sich drei Ortsparteien, die beiden Kirchgemeinden sowie eine Privatperson beteiligt. Aufgrund der eingegangenen Anregungen wurden diverse Änderungen am Reglement vorgenommen.

Sofern die Gemeindeversammlung dem Reglement zustimmt, tritt es am 1. Januar 2010 in Kraft.

Steuerfuss 97 Prozent

Der Voranschlag 2010 basiert auf einem um 1 Prozent auf 97 Prozent reduzierten Steuerfuss, dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die Gemeindeversammlung der Einführung des neuen Abfallreglementes zustimmt. Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von 775 000 Franke vor; diese können laut Vorlage aus dem Überschuss der laufenden Rechnung finanziert werden.