Trotz Gesetzesverschärfung
Zwangsheirat: Letztes Jahr fast 350 Fälle registriert – über ein Drittel der Betroffenen war noch minderjährig

Bei der Fachstelle Zwangsheirat melden sich mehr minderjährige Opfer – obwohl das Gesetz verschärft wurde.

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Für viele der schönste Tag im Leben – doch für manche ist es einer der schlimmsten.

Für viele der schönste Tag im Leben – doch für manche ist es einer der schlimmsten.

Keystone

Sie werden gezwungen, jemanden zu heiraten, den sie nicht wollen. Das geschieht auch in der Schweiz – und zwar hundertfach. Die Fachstelle Zwangsheirat, Kompetenzzentrum des Bundes in dieser Frage, hat im vergangenen Jahr in 347 Fällen Betroffene beraten und begleitet. Die Zahlen seien damit auf ähnlich hohem Niveau wie im Vorjahr, sagt die Präsidentin der Fachstelle, Anu Sivaganesan.

Vor einigen Jahren war die Anzahl noch deutlich tiefer: 2015 etwa waren es rund 100 Fälle weniger. Der Anstieg habe zwei Gründe, heisst es bei der Fachstelle. «Viele Betroffene getrauen sich inzwischen, externe Hilfe zu suchen, nachdem sie von Vertrauenspersonen ermutigt worden sind», sagt Sivaganesan. Sie geht aber auch davon aus, dass tatsächlich mehr Frauen und Männer zur Ehe gezwungen werden.

Viele Minderjährige unter den Betroffenen

Vermehrt hat es die Fachstelle auch mit Kindern zu tun. «Seit 2016 haben wir viel mehr Fälle von Minderjährigen-Ehen», sagt Sivaganesan. Allein vergangenes Jahr hat die Fachstelle 123 Minderjährige beraten. Die Politik hat das Problem schon länger auf dem Radar – und das Gesetz verschärft: Früher durften Ausländer in der Schweiz bereits ab 16 Jahren heiraten, wenn ihr Heimatland dies erlaubte.

Heute ist das verboten; das Problem jedoch nicht gelöst. Sivaganesan sagt: «In der Praxis sehen wir Ausweichmanöver, wie häufig bei Gesetzesrevisionen. Die Betroffenen werden nun im Ausland verheiratet – und die Schweiz anerkennt die Ehe danach meist an.»

Gesamtschweizerische Zahlen gibt es dazu nicht. Bekannt ist, dass im Kanton Zürich von 2015 bis 2017 281 Minderjährigen-Ehen offiziell anerkannt wurden. Ein Teil betrifft ältere Personen: etwa eine Portugiesin, die mit 16 Jahren heiratete – und sich mit 42 die Ehe anerkennen liess. Es gibt aber auch Fälle wie jenen einer Syrerin, die erst 17 war, als ihre Ehe in der Schweiz anerkannt wurde. Wie häufig Zwang im Spiel war, ist offen.

«Das ist ein Papiertiger»

Für die Behörden sei es generell schwierig, im Ausland geschlossene Zwangsehen aufzudecken, sagt Arnold Messerli. Er ist Jurist bei der Berner Aufsichtsbehörde. Das Anerkennungsverfahren laufe normalerweise schriftlich ab, erklärt er. Handeln könne die Behörde nur, wenn sich einer der Ehegatten oder beide der Eintragung widersetzen. «Dies ist nach unseren Erfahrungen nur sehr selten der Fall», sagt Messerli.

Zehn Namenswechsel allein in Bern

Eine Vorreiterrolle beim Kampf gegen Zwangsheirat hat die Stadt Bern eingenommen. Sie hat ein Vorgehen etabliert, um auf Verdachtsfälle zu reagieren und Betroffene zu schützen. Die gravierendsten Fälle landen beim Polizeiinspektorat und der Fremdenpolizei. Laut Alexander Ott, Leiter der Stadtberner Fremdenpolizei, ist der Schutz der Opfer zuletzt noch schwieriger geworden. «Die Eltern suchen intensiver als früher nach ihren Kindern, wenn diese wegen einer Zwangsheirat von zu Hause weggehen.»

Die Betroffenen müssen deshalb noch besser geschützt werden: Sie müssen den Namen ändern, den Wohnort wechseln, sich gar andere Verhaltensweisen angewöhnen. «2019 hatten wir rund zehn Fälle von Namenswechseln», sagt Ott.

Nicht alle Minderjährigen­ehen geschehen aus Zwang, die Gefahr ist bei dieser Altersgruppe aber besonders hoch. Der Bund hat daher versucht, sie speziell zu schützen: Laut Gesetz ist die Ehe nur dann gültig, wenn sie «den überwiegenden Interessen» des minderjährigen Ehegatten entspricht.

Nur: Laut Anu Sivaganesan findet diese Interessensabwägung nicht statt. «Das ist ein Papiertiger», sagt die Präsidentin der Fachstelle. Das Problem liege im Verfahren – und hier wird es kompliziert: Nur ein Gericht kann die Ehe für ungültig erklären. Sind beide Eheleute mindestens 16-jährig, anerkennen die Zivilstandsbehörden ausländische Ehen in der Regel an. Erst anschliessend kann ein Gericht entscheiden, ob dies im Interesse der Minderjährigen ist. Bis das geschieht, sind die Betroffenen laut Sivaganesan aber meist volljährig – und die Ehe kann nicht mehr wegen Minderjährigkeit annulliert werden.

Das bestätigt Arnold Mes­serli. Er sagt, seine Behörde habe «zahlreiche Strafanzeigen und Anträge auf Ungültigerklärung der Minderjährigenehe» an die Staatsanwaltschaften und die zuständigen Behörden eingereicht. «Diese traten jedoch in keinem einzigen Fall auf unsere Anzeigen ein.» Vielfach sei als Grund die bevorstehende Volljährigkeit geltend gemacht worden.

Bundesrat untersucht Bilanz

Die Fachstelle Zwangsheirat fordert deshalb, dass Minderjährigenheiraten ab 18 Jahren nicht automatisch in der Schweiz als «geheilt» gelten. Auch Volljährige sollen also ihre Ehe annullieren können, wenn sie einst minderjährig geheiratet haben. Die Fachstelle will zudem, dass Minderjährigen-Ehen generell nicht anerkannt werden.

Diese Forderung hat auch die Politik aufgenommen – im Nationalrat ist ein Vorstoss hängig. Der Bundesrat stellte sich bisher dagegen. Er muss sich demnächst wieder mit dem Thema befassen: In einem Bericht muss er Bilanz ziehen über die Gesetzesverschärfungen von 2013. Der Bericht soll in den nächsten Wochen verabschiedet werden, wie es beim Bundesamt für Justiz heisst.

Nur wenige Verurteilungen

Eine Bilanz sieht düster aus: Seit 2013 gab es in der Schweiz laut Bundesamt für Statistik nur vier Verurteilungen wegen Zwangsheirat; gut zwei Dutzend Straftaten wurden angezeigt. Die meisten Täter kommen also straffrei davon. «Es braucht Zeit, bis das Gesetz greift», sagt Sivaganesan. Betroffene wollten oft nicht aussagen, weil sie etwa befürchten, dann die ganze Verwandtschaft gegen sich zu haben. «Und schliesslich gibt es auch keine Sicherheit, dass sie einen Gerichtsfall gewinnen werden», sagt sie. Denn die Beweislage sei schwierig.

Immerhin: Die Betroffenen erhalten eher Hilfe als früher. «In vielen Situationen können wir zusammen mit den Behörden eine Lösung finden», sagt Sivaganesan. 2018 seien bei der Fachstelle 88 Prozent der Beratungen erfolgreich gewesen.