Der heute in Genf praktizierende Zahnarzt wurde wegen sexueller Handlungen an zum Widerstand unfähigen Personen sowie wegen Exhibitionismus verurteilt. Er belästigte die Frauen, während sie bei ihm auf dem Stuhl zur Behandlung lagen.
An einer der Patientinnen hatte sich der Mann gerieben, weil er dachte, er habe "einen guten Kontakt" zu ihr und sie habe ein schönes Dekolletee. Plötzlich habe er seine Hand unter ihren Pullover gleiten lassen und ihr in den Büstenhalter gegriffen.
Das Opfer fühlte sich durch den Übergriff wie gelähmt und hatte sich demzufolge nicht gewehrt. Auch der zweiten Patientin griff der Zahnarzt mehrmals an die Brüste. Als diese nicht reagierte, entblösste er sein Geschlecht vor ihr.
"Wie ein Raubtier"
Der Mann habe sich "wie ein Raubtier" verhalten, urteilte das Strafgericht von Vevey. Er habe äusserst verwerfliche Taten begangen, und seine Schuld wiege schwer.
Der verurteilte Zahnarzt sagte vor Gericht, er bereue seine "dummen Handlungen" zutiefst. Er habe mit dem Feuer gespielt und das Fehlen einer Reaktion der Opfer falsch interpretiert und geglaubt, sie seien damit einverstanden.
Die vom Gericht ausgesprochene Strafe ist höher als die von der Staatsanwaltschaft beantragten zwölf Monate Gefängnis, sechs Monate davon bedingt. Hingegen lehnte es das Gericht ab, ein Berufsverbot von fünf Jahren auszusprechen, wie es die Anklage gefordert hatte.
Der Zahnarzt war bereits 2003 von einem Genfer Staatsanwalt zu einer Busse in der Höhe von 1500 Franken verurteilt worden, weil er einer Patientin den Rock hochgezogen hatte.