Windanlage Heitersberg: Ein bürokratischer Hürdenlauf

Das Windrad, das auf dem Heitersberg errichtet werden soll, käme auf einem Landschaftsschutzgebiet zu stehen. Das stellt die IG Wind plus Heitersberg vor eine Entscheidung. Entweder man muss eine Zonenplanänderung beantragen oder eine Sonderbewilligung einholen. Das Projekt zu begraben, kommt für die IG nicht infrage.

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Wie Theresia Meier, Präsidentin der IG Wind plus Heitersberg im Interview mit Radio Argovia erklärt, wollte die IG vor der Eingabe des Baugesuches abklären, ob beim Kanton überhaupt eine Chance auf eine Bewiiligung besteht. Das Resultat ist ein Bericht, der besagt, dass die Bewilligung nicht so einfach einzuholen ist.

Da das Windrad auf einem Landschaftsschutzgebiet gebaut würde, müsste man entweder eine Zonenänderung im Richtplan beantragen oder eine Sonderbewilligung einholen. Die dritte Variante, ein Verzicht auf das Projekt, kommt für die IG laut Theresia Meier nicht infrage.
Die Strommenge, die mit dem Windrad auf dem Sennhof gewonnen werden könnte, ist beachtlich: Ausgerechnet wurden 3,8 Millionen Kilowattstunden. Die Strommenge könnte 1000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgen.